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Ehrenamtliche Richter

Jena verlängert Bewerbungsfrist für Schöffen

Die Frist zur Meldung als Schöffe und Jugendschöffe wurde bis zum 16. März verlängert.
Die Frist zur Meldung als Schöffe und Jugendschöffe wurde bis zum 16. März verlängert.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Wer ehrenamtlich als Schöffe am Amtsgericht Jena oder am Landgericht Gera tätig sein möchte, kann seine Bewerbung bis zum 16.Märtz in der Stadtverwaltung einreichen.

Jena. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, meldet sich bitte bis zum 16. März 2018 bei der Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena (Tel.: 03641/ 492116 oder 492117). Formulare und nähere Informationen über das Schöffenamt sind auch auf der Internetseite der Stadt Jena (https://www.jena.de/de/787465) abrufbar.

Die Schöffen und Jugendschöffen werden für das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera gesucht. Die ehrenamtlichen Richter nehmen an Strafverhandlungen gegen Erwachsene beziehungsweise Jugendliche teil und haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und beginnt am 1. Januar 2019.



Voraussetzungen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Jena wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Erwartet werden jedoch Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezahlung. Sie werden jedoch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entschädigt, etwa für Fahrtkosten oder Verdienstausfall.

InfoBroschüre: Das Schöffenamt in Thüringen; http://bit.ly/2CkUCTH.

Quelle: Stadt Jena