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Weitere Lockerungen in Sicht

Fitness, Gastro, Bäder: Neue Thüringer Verordnung

Das Land Thüringen hat eine neue Verordnung zur Corona-Bekämpfung verkündet.
Das Land Thüringen hat eine neue Verordnung zur Corona-Bekämpfung verkündet.
Foto: thüringen.de
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Das Land Thüringen hat am heutigen Dienstag die angekündigte Verordnung zur Corona-Bekämpfung mit vielen Neuregelungen verkündet. 
 
Erfurt/Jena. Der Jenaer Stab für außergewöhnliche Ereignisse diskutiert intensiv die Umsetzung dieser Verordnung in Jena. Besonders die Regelungen für die Gastronomie und die Kindertagesstätten werden vorbereitet.

Alle Bemühungen gelten einem möglichst umfassenden Infektionsschutz. Am Mittwoch ist mit genauen Informationen zu rechnen.

Fahrplan der neuen Coronavirus-Eindämmungsverordnung:
 
Ab 13. Mai:

Öffnen dürfen alle Einrichtungen und Angebote, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können und die in dieser Verordnung nicht gesondert geregelt sind.

Gestattet ist also beispielsweise die Öffnung von Eltern-Kind-Kureinrichtungen, Frauen- und Familienzentren, Jugendfreizeitstätten und Meeresaquarien.
 
Voraussetzung für die Öffnung ist immer das Vorhandensein eines Hygiene- und Schutzkonzeptes.

Für die Öffnung ist keine Antragstellung notwendig, aber die Hygiene- und Schutzkonzepte müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.

Lockerungen der Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen

Mit der neuen Verordnung treten außerdem schrittweise auch erste Lockerungen der Besuchsverbote für stationäre Einrichtungen der Pflege und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Kraft.

Die Lockerungen werden unter streng einzuhaltenden Maßgaben auf Grundlage eines von jeder Einrichtung zu erstellenden Besuchskonzeptes erfolgen.

Dafür gelten grundsätzlich die folgenden Regelungen:

  • Wiederkehrende Besuche sind für eine fest definierte Person zugelassen.
  • Der Besuchszeitraum darf maximal zwei Stunden am Tag nicht überschreiten.
  • Entsprechend der Größe der Einrichtung ist nur so vielen Besucherinnen und Besuchern der Zutritt des Hauses zu gewähren, wie eindeutig die vorgegebenen Abstands- und Hygienemaßnahmen sicher einhalten können.
  • Bereichsbezogene Zutrittsbeschränkungen sowie konkrete Wege für die Besucherinnen und Besucher innerhalb der Einrichtung (Flure, Sanitärräume, Besucherraum, Privatzimmer der Bewohnerinnen und Bewohner) sind festzulegen.
  • Sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Bewohnerinnen und Bewohner sollen soweit es der Gesundheitszustand zulässt während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ab 15. Mai: Gastronomie

Öffnung von Gastronomie und sonstigen touristischen Angeboten.

Ab 18. Mai: Kindergärten

Übergang der Kindertageseinrichtungen von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb, an dem alle Kinder gleichberechtigt teilnehmen.

Über die Reihenfolge und den genauen Zeitpunkt entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den Trägern.

Spätestens ab dem 15. Juni 2020 müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben.

Ab 1. Juni: Fitnessstudios und Freibäder

Öffnung von Fitnessstudios, Schwimmbädern unter freiem Himmel und Badeseen, Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen.

Bis mindestens 5. Juni weiterhin geschlossen bzw. untersagt:

Geschlossen bleiben Bereiche, in denen die Hygieneregeln besonders schwer einzuhalten sind oder die Kontaktverfolgung schwierig ist. Dazu zählen unter anderem Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Diskotheken und Bordelle.

Außerdem bleibt professioneller Mannschaftssport untersagt.

Die Verordnung finden Sie hier: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen#c14180

Eine Erläuterung hier: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/neue-thueringer-coronavirus-eindaemmungsverordnung-gibt-bedingungen-und-fahrplan-fuer-weitere-lockerungen-vor

Quelle: Land Thüringen/Stadt Jena