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Allgemeinverfügung erlassen

FCC-Fan-Märsche: Stadt Jena bestimmt Standardroute

Ab sofort werden die Fan-Märsche über eine Standardroute zum Stadion geführt.
Ab sofort werden die Fan-Märsche über eine Standardroute zum Stadion geführt.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Allgemeinverfügung erlassen: FCC-Fanmärsche durch die Jenaer Innenstadt in Zukunft auf Standardroute. Stadt Jena, FC Carl Zeiss Jena und Polizei einigten sich am Mittwoch.

Jena. Die Stadt Jena will künftig gemeinsam mit dem FC Carl Zeiss Jena und der Polizei die Logistik an Spieltagen optimieren. Zu diesem Zweck erlässt die Stadt eine Allgemeinverfügung für die Fanmärsche. Diese ist für alle kommenden Heimspiele des FCC gültig.

„Ich freue mich sehr, dass wir in gemeinsamen Gesprächen mit der Polizei, dem Verein und dem Fanprojekt dieses Ergebnis erreicht haben. Die Allgemeinverfügung ist ein wichtiger Schritt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit an den Spieltagen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche.

„Nach der klaren Positionierung gegen Gewalt sehen wir dies als richtigen Weg zu einer positiven Wahrnehmung des Fußballs angesichts dessen hoher Imagerelevanz für unsere Stadt“, so Nitzsche weiter.



Sportdezernent Benjamin Koppe betonte: „Fanmärsche als gemeinsamer Weg der Fans von der Innenstadt zum Stadion sind Teil der Fankultur und dienen zur Einstimmung auf das Spiel. Die Fans aus Jena und der Region wollen und sollen ihrer Begeisterung für den Sport Ausdruck verleihen dürfen.“

Geordneter Rahmen für Fanmärsche

Die Allgemeinverfügung gibt den Fanmärschen einen geordneten Rahmen und regelt insbesondere die Standardroute. Dadurch ist der Einsatz der Polizei personell und organisatorisch besser planbar. „Die neue Regelung eröffnet damit die Möglichkeit eines zurückhaltenden Handelns der Polizei“, ergänzte Lutz Schnelle, Chef der Landespolizeiinspektion Jena.

Vor dem nächsten Heimspiel des FCC gegen MSV Duisburg am 28.09.19 wird die Allgemeinverfügung in Kraft treten. Die nächsten Spiele zeigen, wie die Kooperation mit Leben erfüllt werden kann.

Link zur Allgemeinverfügung

Quelle: Stadt Jena