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Die Stadtverwaltung informiert

Neue Wohngeldbescheide in Jena

Wohngeldbehörde der Stadt Jena am Lutherplatz 3.
Wohngeldbehörde der Stadt Jena am Lutherplatz 3.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Die Stadtverwaltung informiert: Ab dem 17. November gibt es in Jena neue Wohngeldbescheide.

Jena. Die Wohngeldbescheide sehen künftig anders aus. Doch für die Bürgerinnen und Bürger ändere sich nichts, versichert das Team „Wohnen“ vom Fachdienst Soziales der Stadt Jena.

Was ändert sich für den Bürger?

Nichts! Lediglich die Form der neuen Bescheide hat sich verändert. Diese sind umfangreicher, aber inhaltlich identisch mit den bisherigen Bescheiden. Alle alten Bescheide behalten über den gesamten Bewilligungszeitraum ihre Gültigkeit.

Die Umstellung der Datenerfassung ist mit keiner gesetzlichen Änderung verbunden, und es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Neue Anträge oder Weiterleistungsanträge sind wie bisher in der Wohngeldbehörde einzureichen.

Wann wird das Wohngeld gezahlt?

Das Wohngeld wird immer für den Monat gezahlt, in dem der Anspruch begründet und der Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gestellt wurde. In laufenden Fällen wird es wie bisher am Ende des Monats für den darauffolgenden Monat gezahlt. Auch mit der Umstellung erfolgen die Wohngeldzahlungen pünktlich an die Zuwendungsempfänger.

Warum erfolgt die Umstellung?

Zum Ende des Jahres 2016 werden alle Thüringer Wohngeldbehörden mit einem neuen Datenerfassungsprogramm ausgestattet. Der Parallelbetrieb des alten und des neuen Datenerfassungsprogramm erfolgt ab Mitte November 2016.

Quelle: Stadt Jena