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Offener Brief an Ramelow

Jenas OB Schröter fordert härteres Versammlungsrecht

OB Schröter fordert ein Thüringer Versammlungsgesetz. In einem Brief bittet er Ministerpräsidenten Ramelow um Hilfe.
OB Schröter fordert ein Thüringer Versammlungsgesetz. In einem Brief bittet er Ministerpräsidenten Ramelow um Hilfe.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Thüringen benötige ein eigenes Versammlungsgesetz, fordert Jenas OB Albrecht Schröter. Damit sollten nicht nur Orte, sondern auch „historisch sensible Daten“ vor Missbrauch geschützt werden.

Jena. OB Albrecht Schröter (SPD) bleibt an seiner Forderung dran, das Versammlungsrecht zu ändern. In einem Brief an Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) bittet er diesen um Unterstützung dabei, „zeitnah hier eine landesrechtliche Regelung zu schaffen“.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Foto: BaumgartenWichtig sei, dass Verbote und Auflagen für Veranstaltungen nicht nur für  historisch sensible Orte, sondern auch für besonders sensiblen historischen Daten ausgesprochen werden können. Die Ereignisse rund um die Veranstaltung der „Thügida“ am 20. April hätten gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Zumal eine weitere Veranstaltung für den 17. August – den Todestag des Hitler-Stellvertreters Heß – angemeldet ist. In der Auswertung zum Demotag am 20. April hatte Schröter bereits eine Änderung des Versammlungsrechts gefordert.

Nach dem Vorbild des Bayerischen Versammlungsgesetzes könnten Veranstaltungen erschwert oder untersagt werden, „die an einem 'Tag oder Ort' stattfinden sollen, dem ein 'an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft' zukommt bzw. wenn dies gleichermaßen 'durch das Gedenken an führende Repräsentanten des Nationalsozialismus' zu befürchten ist“, heißt es in dem Brief.

Schröter bezieht sich in seinem Schreiben darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht beim Landesgesetzgeber liege und das Versammlungsgesetz des Bundes nur dort gelte, wo die Bundesländer noch keine eigenen Regelungen getroffen haben.

Quelle: Stadt Jena