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ab 1. Mai

Neue Regeln für Schulplatzvergabe in Jena treten in Kraft

Foto: Manfred Jahreis/pixelio.de
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Neue Regeln für Schulplatzvergabe in Jena treten ab Mai in Kraft.

Jena. Ab dem 1. Mai gelten in Jena neue Vorgaben für die Vergabe von Schulplätzen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. April veröffentlicht und greift bereits für die Anmeldung zum Schuljahr 2027/2028 (2.–10. Mai 2026).


Kernpunkt der Regelung: Gemeinschaftsschulen können 25 Prozent ihrer Plätze an Familien vergeben, die ein besonderes Interesse am pädagogischen Profil der Schule haben.


Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Jena sowie entweder der Besuch einer kooperierenden Kita oder ein Wohnort außerhalb des Schul­einzugsgebiets.


Freuen sich über die gemeinsam gefundene Lösung: Matias Mieth (Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Sport), Dr. Jörg Vogel (Vorsitzender des Kulturausschusses), Rosa Maria Haschke (Ausschuss Schule und Sport), Bildungsdezernent Johannes Schleußner, Berengar Lehr (Schulelternsprecher Gemeinschaftsschule Wenigenjena) und Henry Fischer vom Staatlichen Schulamt Ostthüringen (von links). Foto: Stadt Jena

Geschwisterkinder werden weiterhin bevorzugt aufgenommen, danach zählt die Nähe zur Schule. Wo nötig, entscheidet das Los.

Die Stadt begründet die Sonderregelung mit der vielfältigen Schullandschaft Jenas und dem Wunsch vieler Familien nach freier Schulwahl.


Das neue Anmeldeformular steht online bereit und kann während des Anmeldezeitraums persönlich oder per Post eingereicht werden.

Bildungsdezernent Johannes Schleußner spricht von einem wichtigen Schritt für mehr Planungssicherheit.


Weitere Informationen und Formulare: 

Alle Details zur Schulanmeldung: https://schulen.jena.de/schulen

Direkt zum Anmeldeformular: https://schulen.jena.de/system/files/2026-04/Anmeldeunterlagen_K1_2728.pdf

Quelle: Stadt Jena

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