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Neue Regeln ab 1. Mai

Einigung zur Schulplatzvergabe in Jena erzielt

Foto: Manfred Jahreis/pixelio.de
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Die Schulplatzvergabe in Jena wird nach einer erzielten Einigung ab dem 1. Mai neu geregelt.

Jena. Eine Neuregelung der Schulplatzvergabe an Gemeinschaftsschulen in Jena steht unmittelbar bevor.

Das Thüringer Bildungsministerium, das Staatliche Schulamt Ostthüringen und die Stadt Jena haben sich am Mittwoch auf ein neues Verfahren verständigt.


Die entsprechende Allgemeinverfügung soll Ende April veröffentlicht werden und zum 1. Mai in Kraft treten – rechtzeitig vor den Anmeldungen für das Schuljahr 2027/2028.

Kern der neuen Regelung ist eine Ergänzung des Thüringer Schulgesetzes:

Bis zu 25 Prozent der Plätze an Gemeinschaftsschulen können künftig für Familien reserviert werden, die ein besonderes Interesse am reformpädagogischen Konzept oder Profil einer Schule bekunden.


Voraussetzung ist eine verbindliche Interessenbekundung im Anmeldeverfahren. Zudem wird die Geschwisterregelung gestärkt, Härtefälle bleiben weiterhin vorrangig.

Bildungsminister Christian Tischner betonte laut Mitteilung, die Lösung sei wichtig, um Familien Planungssicherheit zu geben und die pädagogische Vielfalt in Jena zu erhalten.


Auch Jenas Bildungsdezernent Johannes Schleußner hob hervor, dass die Einigung Klarheit und Fairness schaffe und das Ergebnis eines intensiven Dialogs zwischen Stadt, Eltern und Land sei.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera, das die bisherige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2023 als formell rechtswidrig eingestuft hatte. 


Die daraufhin notwendige Umstellung auf die gesetzliche Grundregelung hatte bei Eltern und Schulen für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Mit der neuen Verfügung soll nun ein verlässlicher Rahmen für kommende Aufnahmeverfahren geschaffen werden.

Quelle: Stadt Jena

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