Skip to main content

Ab dem 1. April

Mehr Straßen, neue Zone: Das ändert sich beim Parken in Jena

Ab April ändert sich beim Parken im Zentrum einiges.
Ab April ändert sich beim Parken im Zentrum einiges.
Foto: Baumgarten/JENPICTURES/Archiv
Teilen auf

Mehr Parkzonen, neue Regeln: Was sich in Jena ab nächster Woche ändert.

Jena. Die Stadt Jena stellt ihr Parkraummanagement erneut auf den Prüfstand.

Ab dem 1. April treten umfangreiche Änderungen in Kraft: Die Innenstadtzone wird erweitert, zudem entsteht mit „Lutherstraße Ost“ eine komplett neue Bewohnerparkzone.


Ziel der Stadt ist es, den knappen Parkraum gerechter zu verteilen, Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten und die Maßnahmen des Klima-Aktionsplans weiter umzusetzen.

Innenstadt: Zone I wächst deutlich

Die bestehende Bewohnerparkzone I wird künftig an die Parkgebührenzone angepasst. Neu hinzu kommen unter anderem:

  • Carl-Zeiß-Platz (Ostseite)

  • Carl-Zeiß-Straße

  • Ernst-Abbe-Platz und -Straße

  • Ernst-Haeckel-Platz (Nr. 5–6)

  • Goethestraße

  • Leutragraben (Nr. 2, 4, 6, 8 – Westseite)


Damit rücken weitere zentrale Bereiche in die regulierte Parkraumbewirtschaftung.

Neue Zone IV: „Lutherstraße Ost“

Östlich der Riedstraße richtet die Stadt eine zusätzliche Bewohnerparkzone ein. Sie wird begrenzt durch Lutherstraße, Riedstraße, Jahnstraße und Carl-Zeiß-Platz.

Anzeige


Enthalten sind unter anderem:

  • Blumenstraße

  • Carl-Zeiß-Platz (Nr. 8–16)

  • Jahnstraße (östlicher Abschnitt)

  • Lutherstraße (östlich der Riedstraße)

  • Riedstraße

Die Regeln unterscheiden sich je nach Straßenseite:

  • Östlich der Riedstraße: Parkschein oder kostenlos mit Bewohnerausweis

  • Westlich der Riedstraße: ausschließlich Bewohnerparken, teils nur zwischen 18 und 8 Uhr


Bereiche, die derzeit durch die Baustelle am Deutschen Optischen Museum blockiert sind, bleiben vorerst ausgenommen.

Auch im verkehrsberuhigten Abschnitt der Carl-Zeiß-Straße nördlich des Abbe-Denkmals ändert sich nichts.

Wer einen Bewohnerparkausweis bekommt

Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone, die keinen privaten Stellplatz besitzen und ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug bis 3,5 Tonnen nutzen.


Die Beantragung erfolgt online. Eine Parkgebietssuche und weitere Informationen stellt die Stadt auf ihren Portalen bereit.

Beschilderung kommt Ende März

Im Kartenportal der Stadt sind die neuen Zonen bereits einsehbar. Maßgeblich bleibt jedoch die Beschilderung vor Ort – sie soll noch vor Monatsende angebracht werden.

Quelle: Stadtverwaltung Jena

Anzeige