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Zollamt informiert

Alkohol, Tabak & Co.: Was darf ich zollfrei einführen?

Damit Sie bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Sie sich vorab informieren, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und vor welchen Reisemitbringseln man besser die Finger lassen sollte.
Damit Sie bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Sie sich vorab informieren, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und vor welchen Reisemitbringseln man besser die Finger lassen sollte.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
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Natürlich ist das Interesse groß, das eine oder andere Souvenir von einer Urlaubsreise als Andenken mit nach Hause zu nehmen. Allerdings gibt es bei der Rückkehr aus dem Urlaub einiges zu beachten, damit es bei der Einreise keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Erfurt. Deswegen empfiehlt das Hauptzollamt Erfurt, sich bereits schon vor Beginn der Reise über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Je nachdem aus welchem Land man nach Deutschland zurückkehrt, sind bei der Einreise bestimmte Mengen- und Wertgrenzen zu beachten, bis zu denen man Waren, also auch Geschenke und Souvenirs, einfuhrabgabenfrei einführen darf.

Einreise aus nicht EU-Ländern:

Bei Einreisen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, den Kanarischen Inseln, den französischen Übersee-Departments oder den britischen Kanalinseln sind folgende Mengen einfuhrabgabenfrei:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren; 1 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.% Alkohol oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% Alkohol oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren 4 Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier. Auch hier gilt ein Mindestalter von 17 Jahren.

Wareneinfuhr im Wert begrenzt

Andere Waren, wie beispielsweise Schmuck, Textilien, Artikel der Unterhaltungselektronik wie Kameras oder Laptops, dürfen bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) bzw. 300 Euro (bei Einreise auf dem Landweg) abgabenfrei eingeführt werden.

Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt eine generelle Wertgrenze von 175 Euro. Überschreitet der Wert einer solchen Ware, bspw. einer hochwertigen Digitalkamera, die genannten Freigrenzen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden.

Zu beachten ist, dass die Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sein müssen. Ein anschließender Verkauf ist nicht möglich.

Einreise aus EU-Ländern:

Wer aus Ländern der Europäischen Union einreist, kann beispielsweise folgende Waren innerhalb der Richtmengen abgabenfrei mitbringen, wenn diese für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 Liter Alkohol, 60 Liter Schaumwein, 10 kg Kaffee.

Wichtig:  Zurzeit ist die Einfuhr von Zigaretten bei Einreisen aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien und Kroatien nur bis 300 Stück steuerfrei.

Vorsichtig sollte man allerdings mit so manchem „Schnäppchen“ sein. In vielen Urlaubsländern kann man Bekleidung, Uhren oder Fanartikel bekannter Marken-Hersteller zu besonders günstigen Preisen erwerben. Die vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich später oft als Plagiate von minderwertiger Qualität, die unter Umständen nicht mal den Sicherheitsbestimmungen in der EU genügen.

Quelle: Hauptzollamt Erfurt
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de