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Bundestagswahl 2021

63.000 dürfen erstmalig in Thüringen wählen

Bei der anstehenden Bundestagswahl am 26. September dürfen 1,7 Millionen Thüringer ihre Stimme abgeben.
Bei der anstehenden Bundestagswahl am 26. September dürfen 1,7 Millionen Thüringer ihre Stimme abgeben.
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Bei der bevorstehenden Bundestagswahl dürfen 1,7 Millionen Thüringer an die Wahlurne treten. Darunter über 63.000 Erstwähler.

Jena. Bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 26. September 2021 werden etwa 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen wahlberechtigt sein.

Besonders interessant, dass bei dieser Wahl über 63.000 Erstwähler ihre Stimme abgeben können. Das sind knapp 3,7 Prozent der wahlberechtigten Thüringer.

Den höchsten Anteil der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl wird die Altersgruppe der 45 bis unter 65-Jährigen mit rund 35,9 Prozent (ca. 612,3 Tausend Personen) ausmachen.



Der Anteil der
21 bis unter 45-Jährigen wird etwa 27,4 Prozent (ca. 467,1 Tausend Personen) betragen. Fast 33 Prozent (ca. 563,5 Tausend Personen) der Wahlberechtigten werden älter als 65 Jahre sein“, so der Thüringer Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Wahlberechtigte sind Personen, die das aktive Wahlrecht haben und somit wählen dürfen.

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, sind wahlberechtigt.

Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht
nicht besitzt
.

Außerdem sind Deutsche die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, auch als Auslandsdeutsche  bezeichnet, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag wahlberechtigt.



Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich in
einem Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, oder einen Wahlschein zu haben. Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 15. August 2021.


Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.


Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de
.

Quelle: TLS