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DGB startete Infokampagne

Jeder Achte profitiert in Jena vom Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Foto: Michael Baumgarten
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Was es in 21 von 28 EU-Ländern schon seit Jahren gibt, hat sich nun auch in Deutschland durchgesetzt: Seit dem 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich mit den Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Jenaer Region beschäftigt.

Jena. Den seit Anfang des Jahres geltenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro haben viele Beschäftigte nicht zuletzt auch den Gewerkschaften und dem DGB zu verdanken. Dorothea Forch, Kreisvorsitzende des DGB, zeigte sich überzeugt, dass der Mindestlohn zu mehr Lohngerechtigkeit führe.

Berechnungen des DGBs zur Folge müssten bisher rund 4.300 Jenaer und etwa 3.450 Saale-Holzländer trotz Vollzeitbeschäftigung mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen. Demnach würden mehr als 14 Prozent der Beschäftigten von der neuen Regelung profitieren.

Frau Forch verwies auf die weiteren Rechte der Arbeitnehmer: "Einige Arbeitgeber versuchen, mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen." Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Verstöße gegen das Gesetz würden mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße geahndet.

Um unsichere Bürger aufzuklären, startete der DGB eine bundesweite Pendleraktion. Kommenden Montag, am 12. Januar 2015, werden Vertreter jeweils zwischen 6 und 7 Uhr am Westbahnhof und von 16 bis 17 Uhr in der Johannisstraße zur Verfügung stehen. Der DGB hat eine Mindestlohn-Hotline freigeschaltet.

Text: Maxi Stiebritz