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JN-Ratgeber

Bußgeld droht: Wo parke ich meinen Anhänger?

Auch einen Pkw-Anhänger kann man nicht einfach irgendwo parken.
Auch einen Pkw-Anhänger kann man nicht einfach irgendwo parken.
Foto: Marcel Erler/pixelio.de
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Anhänger sind praktisch für gelegentliche Transporte: Doch wohin mit der Transporthilfe, wenn der Besitzer keinen Platz auf dem eigenen Grundstück hat? Denn Parken auf der Straße ist nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle erlaubt.

Jena. Auch in Jena nutzten viele Familien die Winterferien noch mal in den Winterurlaub zu fahren. Auf den Thüringer Straßen waren entsprechend viele Gespanne unterwegs, die Ski- oder Snowboardausrüstung für die ganze Familie im Anhänger transportierten. Doch nun wohin mit dem Transportgefährt, wenn es nicht gebraucht wird?

Parkdauer nur 14 Tage

Eigentümer eines Anhängers - egal ob es sich um einen Wohnwagen oder einen Transporter handelt - stehen vor zwei Herausforderungen: Anhänger dürfen im öffentlichen Raum nicht beliebig geparkt werden; zudem besteht die Gefahr, dass das Gefährt gestohlen wird.

Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass ein Anhänger - im Unterschied zum Pkw - nicht dauerhaft auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt sein darf; die Maximaldauer beträgt 14 Tage.

Bußgeld droht

Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro verhängt werden. Diese Richtlinie gilt nicht für Gespanne, allerdings ist es angesichts der angespannten Parkraumsituation nicht ganz einfach, einen Stellplatz für einen Pkw mit angekoppeltem Anhänger zu finden.

Die zahlreichen Baustellen in der Stadt verschärfen die Parkplatzknappheit zusätzlich. Da der Pkw in den meisten Fällen regelmäßig gefahren wird, ist es wenig praktisch, den Anhänger angekoppelt zu lassen.

Und nicht zuletzt sind die Anwohner nicht begeistert, wenn ein großvolumiger Anhänger dauerhaft einen oder gleich mehrere Parkplätze in ihrer Straße belegt oder ein Pkw mit starrer Anhängerkupplung unnötig viel Platz beansprucht.

Wer in der Stadt wohnt und keinen Dauerparkplatz bzw. eine Stellmöglichkeit auf seinem Grundstück hat, wählt deshalb statt einer starren Anhängerkupplung, die dauerhaft am Zugfahrzeug verbleibt, ein schwenkbares oder abnehmbares Modell.



Über die Suchmaske dieses Onlinehändlers findet man eine Anhängerkupplung, die zum Fahrzeug passt. Ist kein eigenes Grundstück vorhanden, auf dem der Anhänger stehen kann, ist es daher erforderlich, sich frühzeitig über freie Stellplätze zu informieren.

Kostenpflichtigen Stellplatz suchen

Auf eBay Kleinanzeigen und Immobilienportalen werden regelmäßig kostenpflichtige Stellplätze und Garagen angeboten, und es schadet nicht, einmal direkt bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften nachzufragen.

Ein möglichst gesicherter, abschließbarer Stellplatz ist auch aus einem anderen Grund sinnvoll: Immer wieder werden geparkte Anhänger beschädigt, aufgebrochen oder gestohlen.

Eine Anhänger-Diebstahlversicherung ersetzt zwar den finanziellen Schaden, und eine hochwertige Sicherung kann die Gefahr eines Diebstahls reduzieren. Nichtsdestoweniger ist der zeitliche und bürokratische Aufwand, den ein Diebstahl oder eine Beschädigung nach sich zieht, erheblich und ärgerlich.

Übrigens werden auch Anhängerkupplungen gestohlen, weswegen bestenfalls nicht nur der Anhänger, sondern auch die Kupplung mit einem Schloss gesichert ist, sofern sie nicht abmontierbar ist. Handelt es sich um ein starres Modell, ist zudem eine Schutzkappe sinnvoll, um Unfälle zu vermeiden und den Kugelkopf zu schützen.

Text: Torsten Lux