Skip to main content

Verkehrskontrollen

Polizei ertappt Rotlichtsünder in Jena

Aber auch das Überschreiten der Fahrbahn zu Fuß bei roter Ampel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das sehen leider einige Fußgänger anders.
Aber auch das Überschreiten der Fahrbahn zu Fuß bei roter Ampel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das sehen leider einige Fußgänger anders.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
Teilen auf

Überfahren roter Ampeln und Benutzen von Handys: Die Jenaer Polizei führte am gestrigen Mittwoch und dem heutigen Donnerstag an verschiedenen Orten der Stadt Verkehrskontrollen durch.

Jena. Schwerpunkte bildeten neben den Lichtkontrollen das verbotswidrige Benutzen von Handys während der Fahrt sowie Verstöße durch das Überfahren roter Ampeln. Es mussten dahingehend mehrere Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben werden.

Neben einigen Autofahrern wurden jedoch vor allem „Rotlichtsünder“ und Handynutzer auf Fahrrädern festgestellt. Diese erhalten in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle Artern.

Aber auch das Überschreiten der Fahrbahn zu Fuß bei roter Ampel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das sehen leider einige Fußgänger anders. Deshalb wurde am Donnerstagmorgen vor allem dieser Regelverstoß durch die Beamten geahndet.

Neben der Verwarnung gab es zudem belehrende Gespräche hinsichtlich der Konsequenzen, schließlich sind die Fußgänger im Straßenverkehr bei einem Unfall die schwächsten und damit gefährdetsten Beteiligten.

Rotlichtfahrer erwischt

Ein weiterer Autofahrer wurde am Mittwochnachmittag nach einer Rotlichtfahrt in der Nollendorfer Straße einer Kontrolle unterzogen, um seine Personalien festzustellen und ihm die Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen. Der 37-jährige Fahrer reagierte sofort sehr aggressiv auf die kontrollierenden Beamten und beleidigte sie.



Der Mann beruhigte sich erst nach Ankündigung und der anschließenden Einschaltung der „Bodycam", einer Kamera, die Polizeibeamte derzeit in Jena zur Probe tragen, sowie der Unterstützung einer weiteren hinzugerufenen Streifenbesatzung. Neben dem Bußgeld erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Beleidigung.

Ruhe- und Lenkzeiten nicht eingehalten

Mit einer höheren Strafe als die „Rotlichtfahrer“ muss wohl der 42-jährige Fahrer eines Kleintransporters rechnen. Bei der Kontrolle seiner Ruhe- und Lenkzeiten wurden mehrere Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen bemängelt.

In einem Fall hatte er die zulässige Lenkzeit um fast das Doppelte überschritten. Aber auch der Halter des Kleintransporters erhält in solchen Fällen Post, muss dieser doch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch seine Mitarbeiter überwachen und erforderlichenfalls regulieren. Dies erfolgte in diesem Fall augenscheinlich nicht.

Quelle: Polizei Jena