Online-Service
Unterhaltsvorschuss: In Jena jetzt auch online beantragen

Um einen Antrag online einreichen zu können, müssen Nutzende sich gegenüber der Stadtverwaltung Jena authentifizieren.
Foto: Corinna Dumat/pixelio.de
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Digitale Bürgerdienste: Anträge für Unterhaltsvorschuss in Jena können ab sofort auch online gestellt werden.
Jena. Ab sofort stehen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Jena der Service „Unterhaltsvorschuss Online“ zur Verfügung.
Über diesen Online-Service können beim Fachdienst Jugendhilfe Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) digital beantragt werden.
Um zu den entsprechenden Seiten zu gelangen, empfiehlt sich im Zuständigkeitsfinder (s. u.) des Landes Thüringen die Sucheingabe "Unterhaltsvorschuss beantragen".
Auf der Webseite der Stadt Jena gelangt man über den Link https://service.jena.de/de/unterhaltsvorschuss-beantragen direkt zum Online-Antrag.
Für die Nutzung des Online-Antrags ist eine Anmeldung mit einer gültigen E-Mail-Adresse oder die Nutzung der Online Ausweisfunktion notwendig.
Praktische Hinweise zur Online-Beantragung
Um einen Antrag online einreichen zu können, müssen Nutzende sich gegenüber der Stadtverwaltung Jena authentifizieren.
Dies kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Das Service-Konto Plus integriert die Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, den Antrag vollkommen digital einzureichen (nähere Informationen zur Online-Ausweisfunktion gibt es hier.)
- Sollte die Online-Ausweis-Funktion nicht genutzt werden, kann alternativ das Service-Konto verwendet werden. Hier registrieren sich Nutzende mit ihrem Nutzernamen und ihrem gültigen E-Mail-Account.
Wichtig ist, dass sie zusätzlich zu ihrem online gestellten Antrag ein unterzeichnetes Unterschriftenblatt, welches am Ende des Antragsverfahrens heruntergeladen werden kann, postalisch an die Stadtverwaltung senden. Erst mit Zusendung des Unterschriftblatts erhält der Antrag Gültigkeit.
Für eine reibungslose Antragsbearbeitung sollte unbedingt auf die Hinweise im Antragsformular sowie auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen geachtet werden.
Darüber hinaus ist bei allen Neuanträgen auch weiterhin ein persönliches Gespräch erforderlich.
Zuständigkeitsfinder als zentrales Serviceportal des Landes Thüringen
Das Land Thüringen stellt für die Suche nach Informationen zu einer Verwaltungsleistung ein Serviceportal zur Verfügung - den Zuständigkeitsfinder.
Über den Zuständigkeitsfinder können Informationen zu Verwaltungsleistungen der jeweiligen Kommunen und die jeweils zuständige Stelle ermittelt werden (z. B. Fachdienst Jugendhilfe der Stadt Jena).
Existiert zu einer Verwaltungsleistung ein Online-Service, kann das Anliegen direkt von hier gestartet werden. Der Zuständigkeitsfinder steht unter https://verwaltung.thueringen.de bereit.
Alle Online-Services sind auch auf der Webseite der Stadtverwaltung Jena unter https://jena.de/onlineservice verlinkt.
Digitale Verwaltungsarbeit der Stadt Jena wird durch das Onlinezugangsgesetz kontinuierlich erweitert.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz–OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen zusätzlich über Verwaltungsportale digital anzubieten.
Damit die Stadtverwaltung Jena ihre digitalen Angebote sukzessive erweitern kann, prüft sie regelmäßig, ob Online-Services zur Verfügung stehen und ob diese nach nutzbar sind.
Dabei achtet die Stadtverwaltung darauf, dass die Online-Services für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Vereine nutzerfreundlich gestaltet wurden, also möglichst intuitiv zu bedienen sind.
Neben dem Antrag für den Unterhaltsvorschuss können bei der Stadt Jena bereits die folgenden Dienste online erledigt werden:
- Kfz um- und abmelden und neu anmelden
- Kfz-Kennzeichen anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen und verlängern
- Führungszeugnis beantragen
- Online-Fundbüro
- Meldebescheinigung und Melderegisterauskunft beantragen
- Online-Statusabfrage zum beantragten Pass, Personalausweis, eID-Karte
Quelle: Stadt Jena