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Unabhängig von Sportart

Vereinssport in Jena: Minderjährige dürfen trainieren

Minderjährige dürfen in Thüringen wieder trainieren.
Minderjährige dürfen in Thüringen wieder trainieren.
Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de
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Verordnungs-Wirrwarr beim Vereinssport: Minderjährige dürfen in Thüringen wieder trainieren. Für Erwachsene gelten indes Einschränkungen.

Jena. Der Beschluss des Landtages, seit Montag wieder Vereinssport zuzulassen, sorgte in vielen Teilen des Landes für freudige Gesichter. Doch nicht alle konnten diese Freude teilen. Stand doch nach wie vor die Frage im Raum, welche Sportarten überhaupt mit dem Beschluss gemeint sind.

Denn offenkundig stehen sich derzeit sogar zwei Beschlüsse auf den ersten Blick widersprüchlich gegenüber. Zum einen die Thüringer Sonderverordnung, die den „Individualsport ohne Körperkontakt“ sowie den „Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ zulässt.

Zum anderen die Corona-Sondermaßnahmen des Thüringer Sportministeriums, die im Zuge der „Individualsportarten ohne Körperkontakt“ alle Sportarten mit thüringenweit mehr als 500 Mitgliedern in „möglich“, „mit Einschränkungen möglich“ und „nicht möglich“ kategorisiert.



Unter anderem sind dort die beliebten Sportarten Basketball, Handball, Fußball und Volleyball als „nicht möglich“ gekennzeichnet.

Für viele Eltern, aber auch für die Vereine selbst stellt sich deshalb die Frage, ob und bis zu welchem Grad der Trainingsgrad überhaupt möglich ist.

Training für Minderjährige zugelassen

Stadtsprecher Kristian Philler erklärte uns, dass die Kategorisierung des Sportministeriums für den Trainingsbetrieb Minderjähriger, unerheblich ist. Vereine dürfen mit Kindern unter 18 Jahren, wie es in der Sonderverordnung steht, unabhängig von der Sportart und unter Einhaltung von Hygiene-Konzepten grundsätzlich trainieren.

Die Kategorisierung des Sportministeriums präzisiert in diesem Zusammenhang also nur, in welchen Disziplinen auch Erwachsene bzw. Volljährige Sport betreiben dürfen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um Individualsport handelt.



Gleichwohl ist der Spielbetrieb auch bei den Minderjährigen untersagt, sofern es sich um keine kontaktlose Sportart handelt, da die Regel nur den Trainingsbetrieb betrifft. Regulärer Ligabetrieb im Fußball oder Handball ist also weiterhin tabu.

Der Trainingsbetrieb für Minderjährige ist den Vereinen also gestattet. Eltern sollten sich nichtsdestotrotz erkundigen, ob der Verein ihres Kindes tatsächlich den Trainingsbetrieb wieder aufgenommen hat.

Zum Weiterlesen:

Thüringer Sondermaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (bzgl. Sport siehe § 6 Abs. 3)

Sportarten-Kategorisierung des Sportministeriums (pdf, 318 KB)

Text: Johannes Pfuch