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Beschränkungen im Überblick

Ab Montag: Corona-Regeln werden strenger

Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend die neuen Corona-Maßnahmen bekannt (Screenshot der Pressekonferenz).
Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend die neuen Corona-Maßnahmen bekannt (Screenshot der Pressekonferenz).
Foto: Screenshot/bundesregierung.de
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Kanzlerin Merkel und Länder beschließen erneute Verschärfung der Corona-Regeln. Strenge Kontaktbeschränkungen, Gastronomie, Kinos, Theater und Schwimmbäder müssen schließen. Schulen und Kitas bleiben weiter geöffnet.

Berlin/Jena. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwochnachmittag auf erneute Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt.

Die Maßnahmen gelten ab 2. November und werden bis Ende November befristet. 

Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.



Strenge Kontaktbeschränkungen, Gastronomie, Kinos, Theater und Schwimmbäder müssen schließen. Keine Zuschauer mehr beim Profisport. Schulen und Kitas bleiben weiter geöffnet.

Hier die Beschlüsse im Detail

Das wird geschlossen oder ist verboten:

Kontakte
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.

► Kneipen und Restaurants:
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Sport:
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.




► Freizeit:

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern, Messen, Freizeitparks und Spielhallen.

Dienstleistungen:
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen.

Reisen
Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden verboten. Übernachtungen sind nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen erlaubt.

Das bleibt geöffnet:

► Schulen und Kindergärten:
Diese Einrichtungen sollen weiter offen bleiben. 

Einkaufen:
Der Groß- und Einzelhandel wird im November offen bleiben. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern geplant.

► Gottesdienste:
Besuch der Gottesdienste bleibt weiterhin erlaubt. Die Hygienekonzepte müssen unbedingt eingehalten werden.



Friseure:
Friseurgeschäfte bleiben geöffnet. Die Hygienekonzepte müssen unbedingt eingehalten werden.

Neue Lagebewertung in zwei Wochen

Bis Weihnachten wollen Bund und Länder mit den Maßnahmen die massiv steigenden Infektionszahlen eindämmen.

Die Kanzlerin und die Regierungschefs wollen in zwei Wochen erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.

Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier (PDF, 138 KB, nicht barrierefrei) einsehen.

Quelle: Bundesregierung/JN