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Auf Mindestlohn geprüft

Zoll checkt Taxi-Branche in Thüringen

Der Zoll hat mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt.
Der Zoll hat mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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120 Zollbeamte haben auch in Thüringen Taxiunternehmen geprüft, ob diese den Mindestlohn einhalten und Sozialabgaben entrichten. Dabei wurden 15 mögliche Verstöße festgestellt.

Erfurt. Im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe prüften bereits am 2. März 2018 mehr als 120 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in dieser Branche.

"Schwerpunktmäßig ging es um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes und die Entrichtung der Sozialabgaben durch die Arbeitgeber. Wir prüfen außerdem, ob Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Lohn Sozialleistungen erhalten und ob ausländische Arbeitnehmer die notwendigen Genehmigungen vorweisen können", teilte ein Sprecher des Hauptzollamtes Erfurt mit.

Bei den Prüfungen im gesamten Bezirk des Hauptzollamtes wurden 345 Personen vor Ort (199 in Thüringen und 146 in Südwestsachsen) zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. Weiterhin nahmen die Beamten in 51 Taxiunternehmen Einsicht in Geschäftsunterlagen (40 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen).



Im Ergebnis wurden 21 Unregelmäßigkeiten festgestellt (15 in Thüringen und sechs in Südwestsachsen), die jetzt durch weitere Prüfungen oder im Zuge von Ermittlungen geklärt werden müssen. Davon ergaben sich in 10 Fällen (sechs in Thüringen und vier in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro/Stunde bezahlt bekommen.

In sechs weiteren Fällen (vier in Thüringen und zwei in Südwestsachen) besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen.

Bei vier Arbeitnehmern aus Thüringen gab es zudem Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch. Alle beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und wurden bei einer Tätigkeit angetroffen, die sie offenbar ihrem zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit nicht angezeigt haben. Weiterhin wurde in Thüringen ein ausländischer Arbeitnehmer angetroffen, der keine Arbeitsgenehmigung vorweisen konnte.

Quelle: Hauptzollamt Erfurt