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Gerichtsentscheid

AfD zieht gegen Jenas OB den Kürzeren

Oberbürgermeister Albrecht Schröter hat nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und darf auch den geplanten Workshop durchführen.
Oberbürgermeister Albrecht Schröter hat nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und darf auch den geplanten Workshop durchführen.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden: Die Fortbildung "Haltung zeigen gegen demokratiefeindliche Einstellungen" für Jenaer Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 4. September 2017 darf stattfinden.

Jena. Außerdem hat Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter mit seiner Einladung zu der Veranstaltung nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und darf die beanstandeten allgemeinpolitischen Äußerungen weiter tätigen. Das hat das Gericht am Donnerstag entschieden. Ein entsprechender Antrag des Thüringer Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) wurde abgelehnt.



Das Gericht stellte fest, dass die Einladung keinen Bezug zur AfD aufweise. Zudem richte sich die Veranstaltung “nicht wahlkämpferisch an die Öffentlichkeit”, sondern “an einen kleinen Empfängerkreis”. 

"Es ist verwunderlich, dass die AfD eine Fortbildung, die sich gegen antidemokratische, rassistische und menschenfeindliche Einstellungen richtet, verhindern wollte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überzeugt und ist wohl begründet”, kommentiert Oberbürgermeister Albrecht Schröter den Gerichtsbeschluss. 

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Quelle: Stadt Jena