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Agentur für Arbeit informiert

Kindergeld in Jena: Anspruch bleibt oft über 18 hinaus bestehen

Arbeitsamt Jena informiert: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Arbeitsamt Jena informiert: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Foto: Agentur für Arbeit Jena
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Agentur für Arbeit in Jena informiert: Anspruch auf Kindergeld häufig auch nach dem 18. Geburtstag.

Jena. Viele Familien haben auch nach dem 18. Geburtstag ihrer Kinder weiterhin Anspruch auf Kindergeld – vorausgesetzt, sie reagieren rechtzeitig und übermitteln der Familienkasse die nötigen Unterlagen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Thüringen Ost hin.

Grundsätzlich endet der Anspruch mit der Volljährigkeit. Doch wer eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert, kann weiterhin Kindergeld erhalten.


Drei Monate vor dem 18. Geburtstag verschickt die Familienkasse ein Schreiben mit Zugangscode für den Online‑Kindergeld‑Service.

Wird der erforderliche Nachweis – etwa eine Studienbescheinigung – spätestens sechs Wochen vor dem Stichtag elektronisch eingereicht, läuft die Zahlung ohne Unterbrechung weiter.


Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld gezahlt werden, sofern die Übergangszeit maximal vier Monate beträgt.

Sollte sich der Start einer Ausbildung oder eines Studiums unverschuldet verzögern, bleibt der Anspruch ebenfalls bestehen – vorausgesetzt, das Kind bemüht sich nachweislich um einen Platz oder wartet bereits auf den Beginn.


Dafür genügt ein Nachweis über Bewerbungen und deren Ergebnisse. Eine Arbeitslosmeldung ist in dieser Zeit nicht erforderlich.

Wichtig sei, so die Agentur, dass Familien die weiteren Pläne des Kindes frühzeitig und idealerweise online an die Familienkasse übermitteln. Das erleichtere die Bearbeitung und sichere die fortlaufenden Zahlungen.


Auch während eines Bundesfreiwilligendienstes oder anderer anerkannter Freiwilligendienste wie FSJ oder FÖJ besteht Anspruch auf Kindergeld.

Aktuelle Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag stellt die Familienkasse online bereit.

Quelle: Agentur für Arbeit Thüringen Ost

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