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Corona-Lockerungen

Inzidenz unter 35: Das gilt nun in Jena

Blick auf Jenas Innenstadt.
Blick auf Jenas Innenstadt.
Foto: Jürgen Scheere/Archiv
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In Jena kann ab dem morgigen Mittwoch wieder ein Stück mehr Normalität eintreten. Stadt veröffentlicht Lockerungen im Detail.

Jena. Da in Jena bereits seit mehr als 5 Werktagen eine Inzidenz unter 35 vorlag, können ab morgen (02.06.2021) umfassende Lockerungen auf den Weg gehen.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sagt: „Der positive Trend der fallenden Infektionszahlen der vergangenen Wochen hat glücklicherweise angehalten. Jetzt können wir uns auf weitere Lockerungen freuen. Das ist der Lohn für die Disziplin der letzten Wochen, für die ich allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich danke.



Und ich möchte sie bitten, verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und sich weiterhin an die geltenden Vorgaben – insbesondere die AHA-L-Regeln – zu halten.“

Über die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena, die unter anderem auch die Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, wird im Laufe der Woche informiert.

Das gilt ab Mittwoch, 02. Juni 2021 in Jena:

Kontaktbeschränkung

In geschlossenen Räumen: Haushalt + 10 Personen

Im Freien: keine Beschränkung, nur Empfehlung

Veranstaltungen

In geschlossenen Räumen: Test erforderlich, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena

Im Freien: keine Tests und Kontaktnachverfolgung, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena

Gastronomie

In geschlossenen Räumen: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Im Freien: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Tests und Kontaktnachverfolgung



Campingplätze, Ferienwohnungen

Kontaktnachverfolgung notwendig

Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe

keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Reisebusveranstaltungen

keine Tests und Kontaktnachverfolgung

Maskenpflicht im Bus (medizinische Maske oder FFP2)

Einzelhandel

keine Tests und Kontaktnachverfolgung

10 qm pro Kunde, ab 800 qm Gesamtfläche: 20 qm pro Kunde

Körpernahe Dienstleistungen

Kontaktnachverfolgung notwendig

Test nur, wenn medizinische Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann

Museen und Gedenkstätten

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Freizeit- und Sportangebote (inkl. Fitnessstudios und Saunen)

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Im Freien: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung

Diese Regeln gelten auch für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich.

Kinos, Theater und Zoos

Vollständig geöffnet

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeschulen, Angebote der Umweltbildung, Hundeschulen

In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Gesangs- und Blasmusikunterricht, Chorproben

In geschlossenen Räumen: mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

Gemeindegesang

Auch in geschlossenen Räumen erlaubt

Tanz- und Ballettschulen, Yogaschulen, etc.

In geschlossenen Räumen: keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Bäder

Freibäder: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung

Hallenbäder: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig

Clubs und Diskotheken, Tanzlustbarkeiten

Geschlossen

Prostitutionsstätten

Zwei-Personen-Regel, mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

Swingerclubs

Geschlossen

Quelle: Stadt Jena