Corona-Lockerungen
Inzidenz unter 35: Das gilt nun in Jena
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In Jena kann ab dem morgigen Mittwoch wieder ein Stück mehr Normalität eintreten. Stadt veröffentlicht Lockerungen im Detail.
Jena. Da in Jena bereits seit mehr als 5 Werktagen eine Inzidenz unter 35 vorlag, können ab morgen (02.06.2021) umfassende Lockerungen auf den Weg gehen.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sagt: „Der positive Trend der fallenden Infektionszahlen der vergangenen Wochen hat glücklicherweise angehalten. Jetzt können wir uns auf weitere Lockerungen freuen. Das ist der Lohn für die Disziplin der letzten Wochen, für die ich allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich danke. 
Und ich möchte sie bitten, verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und sich weiterhin an die geltenden Vorgaben – insbesondere die AHA-L-Regeln – zu halten.“
Über die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena, die unter anderem auch die Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, wird im Laufe der Woche informiert.
Das gilt ab Mittwoch, 02. Juni 2021 in Jena:
Kontaktbeschränkung
In geschlossenen Räumen: Haushalt + 10 Personen
Im Freien: keine Beschränkung, nur Empfehlung
Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen: Test erforderlich, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena
Im Freien: keine Tests und Kontaktnachverfolgung, Anzeigepflicht 2 Werktage vorab bei der Stadt Jena
Gastronomie
In geschlossenen Räumen: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Im Freien: keine Terminvereinbarung notwendig, keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Campingplätze, Ferienwohnungen
Kontaktnachverfolgung notwendig
Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe
keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Reisebusveranstaltungen
keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Maskenpflicht im Bus (medizinische Maske oder FFP2)
Einzelhandel
keine Tests und Kontaktnachverfolgung
10 qm pro Kunde, ab 800 qm Gesamtfläche: 20 qm pro Kunde
Körpernahe Dienstleistungen
Kontaktnachverfolgung notwendig
Test nur, wenn medizinische Gesichtsmaske nicht durchgängig getragen werden kann
Museen und Gedenkstätten
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Freizeit- und Sportangebote (inkl. Fitnessstudios und Saunen)
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Im Freien: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Diese Regeln gelten auch für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich.
Kinos, Theater und Zoos
Vollständig geöffnet
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeschulen, Angebote der Umweltbildung, Hundeschulen
In geschlossenen Räumen: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Gesangs- und Blasmusikunterricht, Chorproben
In geschlossenen Räumen: mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Gemeindegesang
Auch in geschlossenen Räumen erlaubt
Tanz- und Ballettschulen, Yogaschulen, etc.
In geschlossenen Räumen: keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Bäder
Freibäder: keine Personenbegrenzung, keine Tests und Kontaktnachverfolgung
Hallenbäder: keine Testpflicht, Kontaktnachverfolgung notwendig
Clubs und Diskotheken, Tanzlustbarkeiten
Geschlossen
Prostitutionsstätten
Zwei-Personen-Regel, mit Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Swingerclubs
Geschlossen
Quelle: Stadt Jena
