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Ab Dienstag in Kraft

Stadt Jena mit neuer Allgemeinverfügung

Ab Dienstag gilt eine neue Allgemeinverfügung in Jena.
Ab Dienstag gilt eine neue Allgemeinverfügung in Jena.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Nach Bekanntgabe der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung wurde auch die Jenaer Allgemeinverfügung angepasst. 

Jena. Am Dienstag, 23. Februar 2021 wird durch Veröffentlichung in einem Sonder-Amtsblatt die neue Allgemeinverfügung zu Coronaregelungen der Stadt Jena in Kraft gesetzt. Diese war durch die neue Rechtsverordnung des Landes notwendig.

Änderungen zu der bisherigen Regelung ergeben sich kaum. So gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in speziellen öffentlichen Bereichen (Grabenring und Spielplätze). Ebenfalls bleiben die Regelungen zum Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit bestehen. 



Die Jenaer Allgemeinverfügung bleibt bis zum 22. März 2021 wirksam.

Da das Land Thüringen die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben hat, wurde in der Allgemeinverfügung das kommunal geregelte Betretungsverbot gestrichen. Kontaktbeschränkungen werden nun ebenfalls durch die Regelungen des Freistaates geordnet.

Laut der seit Freitag gültigen Rechtsverordnung des Landes Thüringen wurden einige Lockerungen wirksam, welche auch uneingeschränkt in Jena gelten.



So sind Kinder unter drei Jahren bei Kontaktbeschränkungen nicht mitzuzählen, bei Eheschließungen und Begräbnissen dürfen bis zu 25 Personen teilnehmen.

Gäste in Pflegeheimen müssen Schnelltests nicht wiederholen, wenn das negative Ergebnis eines Testes nicht älter als 48 Stunden ist.

Hier die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jena: Neue Allgemeinverfügung vom 22.02.2021

Weitere Informationen: jena.de/corona

Quelle: Stadt Jena