Neue Verordnung erlassen
Erste Corona-Lockerungen in Thüringen

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Der Freistaat Thüringen hat am Freitag mit einer neuen Corona-Verordnung erste kleine Lockerungen erlassen.
Erfurt/Jena. Seit Freitag gilt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung. Der Freistaat setzt damit die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021 um.
Die angepasste Thüringer Sonderverordnung ist am 19. Februar 2021 in Kraft getreten und bis einschließlich 15. März 2021 gültig.
Hier die Änderungen im Überblick
Ab 19. Februar:
Neue Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen
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In fest organisierten privaten Gruppen soll die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt werden (Zuvor galt das nur für Kinder unter sechs Jahren.).
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Bei den Kontaktbeschränkungen sollen Kinder bis einschließlich drei Jahren nicht mehr mitgezählt werden.
Anhebung der erlaubten Personenanzahl bei Bestattungen/Eheschließungen
Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen soll von 15 auf 25 Personen angehoben werden. Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern sollen weiterhin die Kontaktbeschränkungen gelten.
Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll entfallen.
Öffnung von Fahrschulen/nicht-öffentlichen Mensen
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Fahrschulen sollen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis geöffnet und betrieben werden können.
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Mensen des Studierendenwerks Thüringen sollen für den nicht-öffentlichen Betrieb öffnen können.
Tragen von medizinischen Gesichtsmasken
Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (für Personen ab 15 Jahren) soll nun auch
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in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr,
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bei der Inanspruchnahme von zulässigen Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr
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beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen (auch bei Prüfungen)
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sowie bei Sitzungen von kommunalen Gremien
Anpassungen der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen
Bei wiederholten Besuchen soll auf die Durchführung eines Antigenschnelltests verzichtet werden können so fern ein letztmalig in der Einrichtung durchgeführter Test mit negativem Testergebnis nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Kitas und Schulen
Die Landesregierung hat die Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen zu halten, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt am heutigen Tag bei 200 Neuinfektionen oder darüber liegt.
Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert zwischen 150 und 200 wird die Maßnahme empfohlen.
Auf dieses Vorgehen hatten sich Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter angesichts der zuletzt wieder steigenden Infektionszahlen in Thüringen verständigt.
Weitere Informationen hier
Ab 1. März:
Öffnung von Geschäften/Dienstleistungen
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Friseurbetriebe sollen wieder öffnen können.
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Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe sollen wieder öffnen können.
Zu den Bereichen Schulen und Kitas veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend, Sport gesondert Informationen.
Neben der Sondereindämmungsverordnung sollen durch die Änderungsverordnung auch die Infektionsschutz-Grundverordnung und die Quarantäneverordnung bis zum 15. März verlängert werden.
Der vollständige Text der Änderungsverordnung lesen Sie hier.
Quelle: Thüringer Ministerium