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Die Stadt informiert

Corona und Kinderbetreuung: Das gilt in Jena

Foto: Helene Souza/pixelio.de
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Die bisherige Kindernotbetreuung wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Januar fortgesetzt. Das gilt dazu in Jena.

Jena. Zur Notbetreuung von Kindern liegen nun detaillierte Informationen vor. Die Träger der Einrichtungen sind informiert und setzen diese Regelungen um.

An KiTas gelten die Verfahren vorerst bis zum 31.01. und an Schulen bis zum 22.01.2021 (Die Winterferien wurden vorgezogen).



Die Entscheidung zur Versorgung von Kindern liegt bei den Einrichtungsleitungen. Die Betreuung kann für Kinder bis einschließlich Klassenstufe 6 angeboten werden.


Dazu müssen beide Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die ausgeübte Tätigkeit eines Elternteils ist zwingend notwendig in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs)

  • Die Erledigung des Dienstes oder der Tätigkeit sind im Home-Office nicht möglich.

Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers. 

Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.



Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.

Das Formular zum Antrag auf Notbetreuung finden Sie unter http://jena.de/corona -> Formulare/Downloads oder direkt hier: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf

Quelle: Stadt Jena