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Gilt ab Dienstag

Thüringen verschärft Corona-Regeln

Das Land Thüringen hat eine neue Sonderverordnung zur Corona-Bekämpfung veröffentlicht.
Das Land Thüringen hat eine neue Sonderverordnung zur Corona-Bekämpfung veröffentlicht.
Foto: thüringen.de
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In Thüringen treten am Dienstag schärfere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung in Kraft. Die Sonderverordnung gilt vom 1. bis 20. Dezember 2020.

Erfurt/Jena. Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, und Helmut Holter, Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, haben am Sonntag in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterschrieben.

Thüringen setzt mit dieser neuen Sonderverordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 um.

Die Regelungen gelten vom 1. bis 20. Dezember 2020.



Die Anpassungen der Sonder-Verordnung im Überblick:

Treffen mit maximal fünf Personen

Private Zusammenkünftemit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Maskenpflicht wird auf die folgenden Bereiche erweitert:

  • in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder bei denen Besuchs- und Kundenverkehr (Publikumsverkehr) besteht

  • an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (Die konkreten Orte werden von den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt.)

  • vor Einzelhandelsgeschäften und Parkplätzen

  • in Arbeits- und Betriebsstätten mit Ausnahme des Arbeitsplatzes, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann



Beschränkungen im Groß- und Einzelhandel

Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter insgesamt höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf.

Für Einrichtungen mit mehr als 800 Quadratmeter gilt für die Verkaufsfläche ab 801 m2 eine Obergrenze von einem Kunden pro 20 m2.

Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Regeln für Weihnachten und Silvester stehen noch aus

Da die Sonderverordnung zunächst bis zum 20. Dezember befristet ist, wurde noch keine endgültige Entscheidung zur Regelungen für die Weihnachtstage und Silvester getroffen.



Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens muss abgewartet werden. Es ist jedoch das Ziel der Landesregierung für die Tage vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 Regelungen zu erlassen, wie sie der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundeskanzlerin vom 25. November vorsieht.

Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sollen bis maximal zehn Personen möglich sein. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen.

Weitere Anpassungen

Auch die Thüringer Grundverordnung wurde entsprechend dem Bund-Länder-Beschluss um ein Instrument für zusätzliche Maßnahmen bei besonders extremen Infektionslagen ergänzt.



Neben den „Eindämmungsstufen“ 35 Neuinfektionen und 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohnern, sind beim Überschreiten von 100 bzw. 200 Neuinfektionen (innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohnern) durch die zuständige kommunale Behörde nun noch striktere Maßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens zu ergreifen.

Welche Maßnahmen von den zuständigen Behörden vor Ort konkret zu ergreifen sind, wird über einen zusätzlichen Erlass geregelt, der in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.

Weitere Informationen unter: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Quelle: TMASGFF