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Karl-Liebknecht-Straße

Weiterer Verkehrsversuch in Jena-Ost geplant

Für ein Jahr: Das Abiegen von der Karl-Liebknecht-Straße in das Camsdorfer Ufer wird ab 3. August wegen eines Verkehrsversuchs nicht mehr möglich sein.
Für ein Jahr: Das Abiegen von der Karl-Liebknecht-Straße in das Camsdorfer Ufer wird ab 3. August wegen eines Verkehrsversuchs nicht mehr möglich sein.
Foto: Ben Baumgarten (5)
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Zur Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer: Die Verkehrsplaner der Stadt Jena wollen einen weiteren Verkehrsversuch in Jena-Ost starten.

Jena. Derzeit gibt es ein sehr hohes Verkehrsaufkommen im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße/Camsdorfer Ufer. Dies führt insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten zu einer Überlastung dieser Kreuzung, die auch mit Unfallgefahren für die Verkehrsteilnehmer einhergehen.

Insbesondere gefährden Fahrzeuge die von der Karl-Liebknecht-Straße nach links in die Straße Camsdorfer Ufer abbiegen, die hier querenden Fußgänger und Radfahrer.



Dieses Linksabbiegen soll daher an dieser Stelle unterbunden und die Kreuzung vom Verkehr entlastet werden. Dafür wird gleichzeitig Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 erlaubt, die Camsdorfer Straße von der Karl-Liebknecht-Straße aus, in Richtung Geleitshaus zu befahren.

Größere LKW müssen über die Camsdorfer Brücke fahren und können dort nach links auf die Straße Am Eisenbahndamm abbiegen.

Die Einbahnstraßen-Regelung wird während der Versuchszeit aufgehoben und dient als Zubringer in Richtung Arbeitsamt. Foto: Ben Baumgarten

Bisher ist die Camsdorfer Straße eine Einbahnstraße, diese Regelung wird in der Versuchszeit aufgehoben.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in der Versuchszeit auf 30 km/h maximal festgesetzt. Die in das Camsdorfer Ufer einmündende Camsdorfer Straße, wird vorfahrtsrechtlich untergeordnet.



Derzeit laufen die Anhörungen von Polizei, Straßenverwaltung und der Nahverkehrsgesellschaft. Zusätzlich soll auch der Ortsteilrat angehört werden.

Der Start des Verkehrsversuchs ist für den 03.08.2020 vorgesehen. Die Versuchsdauer beträgt maximal 1 Jahr.

Quelle: Stadt Jena