Skip to main content

Ab dem 2. Juni

Kitas in Jena: Eingeschränkter Regelbetrieb startet

Die Kindertagesstätten in Jena öffnen ab dem 2. Juni mit dem eingeschränkten Regelbetrieb.
Die Kindertagesstätten in Jena öffnen ab dem 2. Juni mit dem eingeschränkten Regelbetrieb.
Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de
Teilen auf

Eingeschränkter Regelbetrieb startet ab dem 2. Juni in Jenas Kitas und Kindergärten. Die bisherige Notbetreuung entfällt dann.

Jena. Ab dem 2. Juni findet in den Jenaer Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Darauf einigten sich am Montag die Stadtverwaltung, die Vertreter der AG Kita und die Vorsitzenden des Stadtelternbeirats.

Alle Kinder können in die Kita

Damit können alle Kinder zurück in die Kitas. In jeder Kita wird eine tägliche Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden abgesichert, beispielsweise von 8 bis 15 Uhr.

„Wir möchten mit diesen Regelungen für alle Eltern von Kita-Kindern ab dem 2. Juni wieder eine verlässliche Betreuung gewährleisten, wenn auch mit eingeschränkten Öffnungszeiten“, erklärte Eberhard Hertzsch, Dezernent für Familie, Bildung und Soziales.



Grund für die eingeschränkten Öffnungszeiten sind vor allem die vom TMBJS und TMASGFF vorgegebenen Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt.

Dazu gehört, dass die Kinder in einer festen Gruppe mit einem festen Erzieher in einem festen Raum betreut werden müssen. Eine Durchmischung der Kinder, wie sonst am Morgen oder in den späteren Nachmittagsstunden, ist nicht erlaubt.

Je nach Kita wird es unterschiedliche Ausgestaltungen dieser Rahmenbedingungen geben, abhängig von räumlichen und personellen Ressourcen. Oberstes Gebot ist die strikte Einhaltung der Hygieneregeln/Hygienekonzepte.



Notbetreuung noch bis 29. Mai

Durch den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb entfällt die bisherige Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen.

Die bisherige Notbetreuung kann nur noch bis 29. Mai in der vom Land zuletzt erweiterten Form durch Einbeziehung der Vorschulkinder und deren Geschwister in der bisher bekannten Art und Weise und während der zuletzt üblichen Betreuungszeiten erfolgen.

Gemäß der letzten Verordnung des Landes muss der eingeschränkte Regelbetrieb die bisherige Notbetreuung vollständig ersetzen. Eine Privilegierung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, ist dann gemäß Verordnung des Landes nicht mehr zulässig.

Quelle: Stadt Jena