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Wie in ganz Thüringen

Gastronomie in Jena darf noch nicht öffnen

Ein Neustart der Gastronomie in Jena ist aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Ein Neustart der Gastronomie in Jena ist aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Foto: Carola Langer/pixelio.de
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Die Gastronomie darf nach gültiger Rechtslage noch nicht wieder öffnen, weder in Jena noch im Rest von Thüringen.

Jena. Anders als heute durch die Thüringer Landesregierung vermeldet, gilt die zuletzt am 3. Mai vom Freistaat Thüringen angeordnete Schließung des Gastgewerbes zunächst fort.

Ändern kann sich das nicht durch Ankündigungen gegenüber der Presse, sondern nur durch den Erlass einer neuen Verordnung zur Pandemieeindämmung durch den Freistaat, womit aber nicht vor Mitte nächster Woche zu rechnen ist.

Bisher keine rechtliche Grundlage

Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der die Stadt Jena von der bislang angeordneten Schließung abweichen dürfte. Vielmehr ist die Stadt Jena als Ordnungsbehörde weiter an die gültige Rechtslage gebunden, die nach dem Bußgeldkatalog des Freistaates Thüringen bei einem Verstoß gegen die verordnete Schließung der gastronomischen Einrichtung ein Bußgeld von 4.000 Euro vorsieht.

Für den Jenaer Krisenstab ist es völlig unverständlich, warum durch irreführende Informationen des Landes hier Unsicherheit geschürt wird.



Gerade in Jena haben wir in den letzten Wochen viel dafür getan, um so sicher und auch so rasch wie möglich durch diese Krise zu kommen. Wir sind sehr froh darüber, dass wir durch schnelles und stringentes Handeln nun in vielen Bereichen zu einem Mehr an Normalität zurückkehren können.

Überbietungswettbewerb gefährdet bisherigen Erfolge

 Trotzdem – oder gerade vielmehr deshalb – sieht die Stadt Jena das unkoordinierte und teilweise auch gegen den klaren Rat der Fachleute gerichtete Vorgehen bei der Wiedereröffnung des öffentlichen Lebens extrem kritisch.

Der Überbietungswettbewerb gefährdet genau die bisherigen Erfolge, für die insbesondere viele Bereiche der Wirtschaft schon einen hohen Preis gezahlt haben.

Der Verweis auf regionale Verantwortlichkeit ist in einem gewissen Maß sicher geboten und wurde von der Stadt Jena auch in den letzten Wochen vorgelebt.



Doch die von der Thüringer Landesregierung angekündigte fast vollständige Rücknahme klarer und verlässlicher Regeln für ganz Thüringen erscheint bei der deutschlandweit und auch in einzelnen Thüringer Regionen vorliegenden Infektionsdynamik als wenig verantwortungsvolles Handeln.

Wie soll dem Infektionsschutz geholfen sein, wenn die Einwohner eines sehr stark betroffenen Gebietes wie dem Landkreis Greiz schlicht in den benachbarten Landkreis fahren, weil Einrichtungen nur bei Ihnen geschlossen sind.

Stadt fordert verbindlichen Fahrplan

Die Stadt Jena erwartet von der Thüringer Landesregierung, mit klaren Vorgaben und verbindlichen Fahrplänen weiterhin auch selbst Verantwortung zu übernehmen und nicht dem öffentlichen Ruf nach Lockerungen nur dadurch nachzukommen, das man diese Verantwortung fast vollständig auf die Landkreise und Gemeinden abwälzt. 

Link Landesverordnung vom 3. Mai 2020: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

Quelle: Stadt Jena