Skip to main content

Allein, zu zweit, in der Familie

Kopie von Jena zieht die Notbremse: Ausgang eingeschränkt

Aufenthalte im Freien sind ab Sonntag in Jena nur noch allein, zu zweit oder in der Familie erlaubt.
Aufenthalte im Freien sind ab Sonntag in Jena nur noch allein, zu zweit oder in der Familie erlaubt.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
Teilen auf

Kampf gegen das Coronavirus: Die Stadt Jena zieht die Notbremse und erlässt am Freitagabend eine neue einschneidende Verfügung. Aufenthalte im Freien nur noch allein, zu zweit oder in der Familie.

Jena. Trotz der Allgemeinverfügung vom Wochenbeginn ist es in Jena in den letzten Tagen vermehrt zu Treffen und Ansammlungen von Menschen in öffentlichen Bereichen gekommen, zum Teil auch auf bereits abgesperrten Plätzen.

Deshalb verschärft die Stadt nun diese Allgemeinverfügung, die am Sonntag 00.00 Uhr in Kraft tritt.

Untersagt sind weiterhin alle Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünfte in Parks und Wäldern, auf Plätzen und sonstigen öffentlichen Bereichen. 

Darüber hinaus wird ein Betretungsverbot für öffentliche Orte, also Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Parkanlagen, Parkplätze und den Stadtwald ausgesprochen.

Ziel ist die strikte Vermeidung des Zusammentreffens von Menschen in Gruppen. Nur so kann die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt oder eingedämmt werden. 

Ausgang nur Allein, zu zweit, in der Familie

Die Menschen sollen trotzdem ihre eigenen vier Wände weiter verlassen können. Deshalb gibt es Ausnahmen. Allein, zu zweit, in der Familie (Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben) oder mit dem Haustier an die frische Luft zu gehen, soll weiterhin möglich sein.

Genauso darf die Wohnung natürlich zum Einkaufen, für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt verlassen werden. Wer Menschen pflegt oder ihnen beim Einkauf hilft, darf sich dafür ebenfalls im öffentlichen Raum bewegen.

Weitere Verkaufsstellenschließungen

Mit der Allgemeinverfügung, die ab Sonntag gilt, treten ebenfalls weitere Verkaufsstellenschließungen und Verbote einiger nicht akut notwendiger Handwerkerleistungen und Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie, die nicht ärztlich verordnet oder zwingend medizinische notwendig sind, in Kraft.

Optiker und Hörgeräteakustiker, Kfz-Teile-Verkaufsstellen und Tabakwarengeschäfte sind nun von den Schließungen ausgenommen.

Für all Handwerkerleistungen sind besondere Hygienevorschriften einzuhalten. Dazu gehören vor allem die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Für therapeutische Maßnahmen am Menschen gilt zusätzlich die Auflage des Tragens von Schutzkleidung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Kittel, Schutzbrille).


Keine leichte Entscheidung

Diese massiven Einschnitte in die persönliche Freiheit fallen der Stadt natürlich nicht leicht. Aber nur so können wir die besonders gefährdeten Menschen wirklich schützen. Ohne eine drastische Reduzierung der weiteren Ansteckungen wird unser Gesundheitssystem nicht allen Menschen helfen können.

Deshalb appellieren Oberbürgermeister Dr. Nitzsche, Bürgermeister Gerlitz sowie die Dezernenten Koppe und Hertzsch: Tragen Sie diese Maßnahmen mit. Sie werden Menschenleben retten.

Am heutigen Tage sind 10 neue Fälle bestätigt worden. (Stand 20:25 Uhr). Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle in Jena auf 55.

Quelle: Stadt Jena