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DFB-Sportgericht

FC Carl Zeiss Jena: 8000 Euro Strafe für Bengalisches Feuer

In der zweiten Runde des DFB-Pokals gegen den VfB Stuttgart sind mehrfach bengalische Feuer im Jenaer Zuschauerbereich gezündet worden.
In der zweiten Runde des DFB-Pokals gegen den VfB Stuttgart sind mehrfach bengalische Feuer im Jenaer Zuschauerbereich gezündet worden.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Der Viertligist FC Carl Zeiss Jena ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt worden.

Frankfurt/Main. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt.

In der 46., 57. und 65. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Oktober 2015 wurden im Jenaer Zuschauerbereich verstärkt Bengalische Feuer abgebrannt.





Zudem wurde während einer Spielunterbrechung in der 85. Minute im Block des Heimteams massiv Pyrotechnik gezündet, woraufhin das Spiel für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. In derselben Unterbrechung wurde ein Knallkörper im Bereich hinter einem der Schiedsrichter-Assistenten gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: DFB