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Ersatzanlagen und Teilung

Stadt Jena und Kleingärtner-Verband schließen Vereinbarung

Kleingartenanlagen müssen ab dem 1. April für die Allgemeinheit geöffnet werden, sodass die Wege durch die Anlagen für jeden nutzbar sind.
Kleingartenanlagen müssen ab dem 1. April für die Allgemeinheit geöffnet werden, sodass die Wege durch die Anlagen für jeden nutzbar sind.
Foto: Baumgarten/JENPICTURES (Archiv)
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Stadt Jena schließt Vereinbarung mit Regionalverband zur Sicherung und Fortentwicklung des Kleingartenwesens. Anlagen müssen ab April für Allgemeinheit geöffnet werden.

Jena. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Jena und dem Regionalverband Jena/Saale-Holzland-Kreis der Kleingärtner e.V. zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten ist beschlossen.


Am Freitag haben Oberbürgermeister Thomas Nitzsche und Bürgermeister Christian Gerlitz für die Stadt Jena und stellvertretend für den Regionalverband Holger Eismann als Vorsitzender und Tobias Zeilinger als Schatzmeister das Dokument unterzeichnet.

Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur Sicherung und Fortentwicklung des Kleingartenwesens erreicht.


Kern der Vereinbarung ist, die Rahmenbedingungen zur Schaffung von Ersatzanlagen und zur Teilung von Gärten einvernehmlich zu regeln.

Damit wird Klarheit und Einvernehmen über die konkreten Projekte und ihre Abläufe, die Finanzierung und die Verantwortlichkeiten geschaffen.


v.l.n.r.: Schatzmeister Tobias Zeilinger und Vorsitzender Holger Eismann vom Regionalverband Jena/ SHK der Kleingärtner unterzeichnen mit OB Thomas Nitzsche und Bürgermeister Christian Gerlitz die Vereinbarung. Foto: Stadt Jena

Beide Maßnahmen – Teilung und Neuanlagen – dienen der langfristigen Sicherung des Kleingartenwesens in Jena. Dabei übernimmt die Kommune einen deutlich höheren Kostenanteil als den, zu dem sie gesetzlich verpflichtet wäre.

Mit der erhöhten Kostenbeteiligung leistet Jena einen Beitrag zur Stärkung des Kleingartenwesens. Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Regionalverband und den Kleingartenvereinen gefördert.


Um die Einbindung der Gärten in das städtische Grün/Erholungssystem zu stärken, wurde die Verpflichtung für die Kleingärtner aufgenommen, ihre Gartenanlagen zwischen dem 01.04. und dem 31.10. zu öffnen, sodass die Wege durch die Anlagen für die Allgemeinheit nutzbar sind.

Damit bekräftigen die Kleingärtner ihre Selbstverpflichtung, die sie sich bereits in ihrer Gartenordnung gegeben haben, und leisten somit einen Beitrag zur Stärkung des öffentlich zugänglichen Stadtgrüns.

Quelle: Stadt Jena