Immer noch viele unkastriert

Katzenhalter missachten Kastrationspflicht in Jena

Foto: Tschi-Em/ pixelio.de
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Die mangelnde Umsetzung der kommunalen Kastrationspflicht seit Mai 2013 für freilaufende Katzen sorgt bei Jenas Tierschützern weiter für Verärgerung. Sogenannte Streunerkatzen vermehren sich ohne Kastration unkontrolliert, sodass die Population herrenloser Katzen und deren Leid auf der Straße immer mehr zunimmt.

Jena. Schuld daran sind demnach Katzenhalter, die es immer noch nicht für nötig halten, ihren Stubentiger kastrieren zu lassen. Wer seiner Katze Auslauf im Freien gewähren will, sollte sich auch der Verantwortung bewusst sein, dass die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Hauskatzen dazu führt, dass die Katzenpopulation in und um Jena immer weiter ansteigt. Manch Halter bemerkt den unerwünschten Nachwuchs gar nicht, weil die Katze ihre Jungen in freier Natur zur Welt bringt. Andere setzen die Kleinen einfach aus. In beiden Fällen sind die heranwachsenden Tiere schon bald auf sich allein gestellt und sind somit erheblichem Leid aufgrund der Witterungsbedingungen und fehlender Nahrung ausgesetzt.

Folge der Geburt von so vielen Katzen-Welpen ist zudem, dass auch das Tierheim in Jena oft an seine Belegungsgrenzen stößt. Etwa 100 Katzen warten dort auf ein warmes Heim, in welchem sie vor allem in der kalten Jahreszeit regelmäßig Futter und einen warmen Platz zum Schlafen finden können. Eine Hauskatze ist keineswegs für ein Leben in der Wildnis geschaffen und wird dort nur unter erheblichen Schwierigkeiten überleben.

Nicht nur, dass hier vorsätzlich Tierquälerei betrieben wird, auch gilt seit Mai 2013 gemäß der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena“ die Pflicht für Katzenhalter/innen, ihr freilaufendes Tier ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren zu lassen. Auch eine Kennzeichnung mittels Mikrochip und Tätowierung ist demnach Pflicht. Wer unkastrierten Katzen Zugang ins Freie gewährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Schwierig erscheint dabei jedoch die Ahndung des Verstoßes. Ist bei einem Hund, welcher ebenfalls mit Mikrochip und Hundemarke ausgestattet sein muss, der Halter meist ganz in der Nähe, ist dies im Falle der Katzen nur sehr selten der Fall. Wer seinen Hund in leinenpflichtigen Bereichen an zu langer Leine oder gar frei laufen lässt, wird schnell Bekanntschaft mit dem Ordnungsamt und dessen Bußgeldern machen. Wer allerdings das Geld für eine Kastration der Katze nicht aufbringen möchte, kommt zumeist lange Zeit ungeschoren davon.

Text: Julia Matthes
Foto: Tschi-Em/pixelio.de