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Reaktion auf Anfragen

Stadt Jena: Sonntags ohne Verstärker

Der Einsatz von Verstärkern bei Veranstaltungen an Sonntagen im Innenstadtbereich ist verboten.
Der Einsatz von Verstärkern bei Veranstaltungen an Sonntagen im Innenstadtbereich ist verboten.
Foto: Fotofuzzi/pixelio.de
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Wie laut darf es am Sonntag sein? Die Stadtverwaltung Jena informiert über Regelungen für Veranstaltungen im Innenstadtbereich. 

Jena. Derzeit erreichen die Stadtverwaltung Jena vermehrt Anfragen bezüglich Veranstaltungen im Jenaer Innenstadtbereich. Aus diesem Anlass weist die Stadt erneut auf die im Sommer 2017 geänderte "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena" (OBVO) hin.

Musik ohne technische Hilfsmittel

Für Veranstalter ist insbesondere Paragraf 17, Absatz 7 der Verordnung von Bedeutung: An Sonntagen darf im Innenstadtbereich - hierzu zählt auch das Paradies - nur noch Musik ohne technische Hilfsmittel wie Verstärker dargeboten werden. Ausnahmen können beantragt werden.

Sie werden aber nur genehmigt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. Ein solches besteht beispielsweise bei der KulturArena und den Sondermärkten.



Die OBVO ist seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt 31/7 am 3. August 2017 in Kraft. Mit den Änderungen hat die Stadt Jena, auf die zunehmenden Beschwerden über die Lärmbelästigung in den Sommermonaten seitens der Anwohner, reagiert.

Welche Auflagen und Einschränkungen für genehmigte Veranstaltungen gelten, kann unter www.jena.de eingesehen werden. Mehr Infos Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena (OBVO): https://www.jena.de/fm/694/c09.pdf

Quelle: Stadt Jena