\"Rechtswidrig\" gehandelt

AfD klagt erfolgreich gegen Jena

Gegendemonstranten hatten am 20. Januar 2016 die Zugänge zur AfD-Kundgebung auf den Jenaer Markt massiv blockiert.
Gegendemonstranten hatten am 20. Januar 2016 die Zugänge zur AfD-Kundgebung auf den Jenaer Markt massiv blockiert.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Gerichtsurteil zur AfD-Demo: Stadt Jena soll "rechtswidrig" gehandelt haben. Die Stadt will in der kommenden Woche prüfen, gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Gera Rechtsmittel einzulegen.

Jena. Die erste Demonstration der AfD in Jena am 20. Januar 2016 wurde von massiven Protesten begleitet. Die Zugänge zum Markt waren von Gegendemonstranten so massiv blockiert worden, dass AfD-Sympathisanten der Zugang zum Versammlungsort erschwert wurde.

Der von der AfD geplante "Spaziergang" durch die City konnte augrund einer Blockade der Marschstrecke durch linke Gegner und der Weigerung der Polizei, diese Blockade aufzulösen, nicht stattfinden.

Stadt will mögliche Rechtsmittel prüfen

Das Verwaltungsgericht Gera stellte nun im Urteil fest, „dass es die Beklagte in rechtswidriger Weise unterlassen hat, durch geeignete Maßnahmen und Planungen den Aufzug des Klägers am 20. Januar 2016 in Jena zu gewährleisten“.




Die Kreissprecherin und Jenaer Landtagsabgeordnete, Wiebke Muhsal, hatte das Verhalten der Verantwortlichen der Stadt scharf kritisiert und sieht sich jetzt durch das Urteil bestätigt. „Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht Gera unsere Auffassung bestätigt hat, dass das Verhalten der Stadt rechtswidrig war", erklärte Muhsal.

Nächste Woche will, laut Stadtpressesprecher Kristian Philler, die Stadtführung das Urteil analysieren und entscheiden, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden sollten. 

Text: Andreas Wentzel