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Nach Versammlungsaufruf

Illegale Demos: Stadt Jena will durchgreifen

Die Stadt Jena weist darauf hin, dass Versammlungen bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bereits vor Ihrem Beginn verboten und aufgelöst werden können.
Die Stadt Jena weist darauf hin, dass Versammlungen bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bereits vor Ihrem Beginn verboten und aufgelöst werden können.
Foto: Ben Baumgarten/Archiv
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Stadt Jena warnt: Konsequentes Eingreifen bei unangemeldeten Versammlungen.

Jena. Über verschiedene Aufrufe im Internet haben die Versammlungsbehörde der Stadt Jena und die Polizei Kenntnis über eine erneut geplante Zusammenkunft von Kritikern gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen erhalten, die am heutigen Sonntag um 18:00 Uhr auf dem Marktplatz der Stadt Jena stattfinden soll.

Diese Zusammenkunft erfüllt die Voraussetzungen für Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz. Es liegt bislang keine Anzeige über eine Versammlung bei der Versammlungsbehörde vor.


Bei einer ähnlichen Versammlung am 01.12.2021 auf dem Holzmarkt in Jena kam es auch nach mehrfachen Ansprachen an die ca. 250 Teilnehmenden vermehrt zu Verstößen gegen die beauflagte Pflicht zum Tragen qualifizierter Gesichtsmasken sowie zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.

Ordnungsdezernent Benjamin Koppe macht deutlich: "Demonstrationen mit mehr als 35 Personen sind nach der aktuellen Corona-Landesverordnung untersagt und nur im Ausnahmefall zu bewilligen. Weiterhin besteht bereits verpflichtend nach dem Versammlungsgesetz eine 48-stündige Anzeigefrist bei der Versammlungsbehörde. Im Angesicht der jetzigen Lage, einer außer Kontrolle geratenen Pandemie, ist ein anonymer Versammlungsaufruf schlichtweg unverantwortlich.


Am Samstag verzeichnen wir im Jenaer Gesundheitsamt innerhalb von nur einem Tag 175 Neuinfektionen bei zugleich 150 noch nicht bearbeiteten Fällen. Man muss kein Prophet sein, um einen Kollaps der Krankenhäuser in Thüringen vorauszusehen, gelingt es nicht, die Situation in den Griff zu bekommen."

Verstöße gegen versammlungsrechtliche Pflichten sowie gegen die Vorgaben aus der aktuell geltenden Thüringer SARS-CoV-2-IfS-MaßnVO können Straf- und Bußgeldbewährt sein.

Die Stadt Jena weist darauf hin, dass Versammlungen bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bereits vor Ihrem Beginn verboten und aufgelöst werden können. Versammlungsbehörde und Polizei werden diese Vorgaben am Sonntag konsequent umsetzen.

Quelle: Stadt Jena