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Neue Corona-Verordnung

Thüringen: Jetzt von 1G bis Ausgangssperre

Nun hat auch Thüringen seine Corona-Maßnahmen verschärft.
Nun hat auch Thüringen seine Corona-Maßnahmen verschärft.
Foto: Gerd Altmann/pixabay.de
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Schärfere Corona-Regeln: Clubs, Bars, Schwimmbäder und Freizeitparks müssen ab Mittwoch schließen. 2G-Regel im Einzelhandel und Ausgangssperre für Ungeimpfte.

Jena. Erst am Freitag waren in Jena schärfere Corona-Regeln in Kraft getreten, seitdem gilt vielerorts die 2G-Regel (wir berichteten). Jetzt schärft die Landesregierung noch einmal nach.

Weiter steigende Inzidenzen und eine drohende Überlastung der Krankenhäuser zwingen die Politik zum Handeln. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner sagte am Dienstag, die Verschärfung sei notwendig, um das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren.


Vom morgigen Mittwoch, dem 24.11. (bzw. auch erst ab Donnerstag) an müssen in ganz Thüringen Bars und Clubs ebenso schließen wie Schwimmbäder und Freizeitparks. Auch im Einzelhandel gilt künftig die 2G-Regel, ausgenommen davon bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs.

In der Gastronomie gilt die 2G-Regel und eine Sperrstunde um 22 Uhr. Hotels bleiben geöffnet, für touristische Übernachtungen gilt aber 2G.

Auf Personen, die nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind, kommen zudem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zu. Weihnachtsmärkte sind bis auf Weiteres untersagt.

Ab Mittwoch gilt in Thüringen:

1G-Regel

  •  Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und Eingliederungshilfe

2G-Regel

  • Gastronomie (zudem Sperrstunde ab 22 Uhr)
  • touristische Übernachtungen
  • Einzelhandel (bis auf Grundversorgung)
  • Friseure und anderen körpernahen Dienstleistungen
    (Ausnahme: Medizinisch notwendige, pflegerische Behandlungen = 3G)
  • Theater-, Opern-, Kinoaufführungen
  • Kultur- und Freizeitstätten
  • Freizeitsportangebote unter freiem Himmel
  • Museen


Hier ist zusätzlich noch ein Test erforderlich (2G+):

  • Fitnessstudios 
  • Spielhallen und Wettbüros (Sperrstunde ab 22 Uhr)
  • Orchester- und Chorproben
3G-Regel

  • Bus und Bahn
  • Arbeitsplatz
  • Universitäten und Hochschulen
  • nicht touristische Übernachtungen
  • Fahrschulen


Folgende Einrichtungen/Veranstaltungen bleiben vorerst geschlossen:

  • Messen und Kongresse
  • Volksfeste und Weihnachtsmärkte
  • Freizeitparks, Themenparks und Spielplätze in geschlossenen Räumen
  • Diskotheken, Clubs und Bars
  • Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder sowie Saunen

Folgende Maßnahmen gelten für Personen, die weder geimpft noch genesen sind:

  • private Zusammenkünfte nur noch mit maximal zwei weiteren Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören
  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr

Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Einschränkungen finden Sie auf der Webseite des Freistaates Thüringen.

Text: Alexander Nehls