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Bahn, Handy, Internet

Auf einen Blick: Das ändert sich im Dezember

Auch der Dezember hat wieder einige Neuerungen parat.
Auch der Dezember hat wieder einige Neuerungen parat.
Foto: Ben Baumgarten
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Vom Bahnfahren bis zu steigenden Preisen in der Apotheke: Das ändert sich im Dezember 2021. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Neuerungen im letzten Monat des Jahres.

Jena. Mit dem 1. Dezember treten neue Regeln und Gesetze in Kraft, die auch das Leben der Jenaer Bürger beeinflussen können. Nicht nur soll zukünftig eine einfachere Kündigung von Verträgen möglich sein, sondern es soll auch jeder ein Recht auf schnelles Internet haben.

Einfachere Kündigungen von Verträgen

Besonders Kunden von Telefon-, Internet- und/oder Handyverträgen kommt diese Neuerung zugute. Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1. Dezember das sogenannte Telekommunikationsgesetz überarbeitet (TKG).

Dieses regelt fortan, dass Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden können.


Auch wird den Verbrauchern künftig die Möglichkeit eingeräumt, ihre Internetverträge fristlos zu kündigen oder die monatlichen Zahlungen zu mindern, wenn die bestellte Bandbreite zu gering ausfällt.

Entschädigungszahlungen werden dann seitens der Anbieter fällig, wenn sich im Fall von Störungen oder Ausfall niemand innerhalb von zwei Tagen darum kümmert.

Bahnfahren wird wieder teurer

Der neue Winterfahrplan 2021/2022 der Deutschen Bahn bringt zwar viele neue Direktverbindungen, doch für Jena leider nur die Preiserhöhung. Die Bahnpreise sollen so laut Bahn um im Fernverkehr um circa 1,9 Prozent steigen.

Zum 12. Dezember sollen sich dann auch die Preise für Flex- und Streckenzeitkarten und die BahnCard 100 um 2,9 Prozent erhöhen. Ebenfalls um 2,9 Prozent steigen die Preise für die BahnCard 25 und 50.

0180 Hotlines: Preise sollen angepasst werden

Wer in Zukunft gebrauch, von seinen neuen Rechten gegenüber den Internetanbietern nutzen will, stößt häufig auf eine 0180-Telefonnummer. 


Nicht nur kostet diese viel Geld, sondern sind aus dem Mobilfunknetz meist sogar um über 30 Cent teurer die Minute als über das Festnetz.

Das findet die Bundesnetzagentur nicht mehr zeitgemäß und passt daher die Preise zum 1. Dezember an.

Freibeträge für Schuldner

Das Girokonto bietet künftig neue Verfahren in Sachen Pfändungen. Im Falle einer hohen Verschuldung wird das Konto oft in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgewandelt.

Mit diesem Schritt soll die Grundversorgung sichergestellt werden. Mit Wirkung zum 1. Dezember ist es dann möglich, geschütztes Guthaben aus den Freibeträgen in die nächsten drei Monate mitzunehmen und zu sparen. 


Auch kann fortan ein Konto in ein P-Konto umgewandelt werden, sollte dieses im Minus stehen.

Schutzimpfung ab fünf Jahren

Die Schutzimpfung gegen das Sars-Cov 2 Virus ist bislang nur für Menschen ab 12 Jahren empfohlen worden. Die neue Zulassung von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat allerdings grünes Licht für eine Impfung ab fünf Jahren mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer gegeben.

In Israel und den USA wird dieser Impfstoff bereits den jungen Bürgern verimpft.

Zur endgültigen Ausweitung der Impfkampagne fehlen allerdings noch die Entscheidungen der nationalen Regierungen sowie deren Gesundheitsbehörden.


Jens Spahn rechnet aber mit einem Impfstart ab dem 20. Dezember. Hierfür wurden bereits 2.4 Millionen Impfungen für Kinder reserviert.

Preis für Medikamente steigt

Bleiben wir beim Thema Gesundheit, denn im Dezember steigt der Preis für rezeptpflichtige und verpackte Arzneimittel in der Apotheke um 20 Cent.

Der Mehrpreis wird von den Apotheken an den Nacht- und Notdienstfond des Deutschen Apothekerverbandes abgeführt.

Mehr Datenschutz im Internet

Die Privatsphäre im Internet soll gestärkt werden. Fortan sollen die sogenannten Cookie-Banner entfallen, die einem bei dem Besuch der meistens Internetseiten den Weg versperren. Ab dem 1. Dezember tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz in Kraft (TTDSG).

Festgelegt hierbei ist künftig, dass das Speichern und Auslesen von privaten Informationen der Endnutzer nur nach einer klaren und umfassenden Informationsaufklärung möglich sei.

Text: Dario Kregenow