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Neue Quarantäne-Regeln: Ab sofort auch in Jena

Der Erlass ist am 10. September in Kraft getreten und gilt bis auf Weiteres.
Der Erlass ist am 10. September in Kraft getreten und gilt bis auf Weiteres.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Ab sofort setzt die Stadt Jena die vom Land Thüringen vorgesehene Neuregelung der Quarantänezeiten um.

Jena. Die Stadt Jena setzt die vom Land Thüringen am Freitag, 11.09.2021 durch das Gesundheitsministerium erlassenen Regelungen für den Umgang mit Quarantäne um. Diese nehmen neue Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Kontaktpersonenmanagement auf.

Wie bisher auch erfolgt die Ermittlung von Kontaktpersonen auf Grundlage der jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen.



Demnach gilt für enge Kontaktperson eine zehntägige Quarantäne. Die empfohlenen Maßnahmen können nach einer Risikobewertung durch das zuständige Gesundheitsamt – unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele – angepasst werden.

Insbesondere im Schulbereich wird das Infektionsrisiko entsprechend bewertet.

Liegen überwiegend Faktoren vor, die mit einem höheren oder hohen Infektionsrisiko einhergehen, so reicht die Quarantäne der umgebenden Sitznachbar*innen nicht aus, sondern es ist die Anordnung umfassenderer Quarantänemaßnahmen bzw. einer Quarantäne des gesamten Klassenverbandes zu prüfen – dies gilt auch für schwer zu überblickende Kontaktsituationen oder wenn es mehr als einen Quellfall gibt.



Das Robert Koch Institut hat hierzu eine Übersicht veröffentlicht, die unter diesem Link aufgerufen werden kann.

Geänderte Absonderungsregelungen können zur Verkürzung von Quarantänezeiten führen

Neu sind die folgenden Optionen:

1.) 10 Tage Quarantäne ohne abschließenden Test

2.) 5 Tage Quarantäne mit PCR-Testung bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag. Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor Quarantäneende eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt deren negatives Ergebnis die Quarantänedauer nicht.

3.) 7 Tage Quarantäne mit einem qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest bei Probenentnahme frühestens am 7. Tag. Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses.



Wird bereits vor Quarantäneende eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt deren negatives Ergebnis die Quarantänedauer nicht. Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht von geschulten Personen erfolgen.

Zu beachten ist dabei, dass der erste Tag der Quarantäne der Folgetag nach dem letzten Kontakt zum Quellfall ist.

PCR-Tests können alle Arzt- und Kinderarztpraxen durchführen, ebenso alle Abstrichstützpunkte der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens.

In Jena ist das Labor Synlab hierfür ermächtigt:

  • Standort: Löbstedter Str. 93, Abstrichcontainer
  • Anmeldung: nur nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 0049 3641 507421

Quelle: Stadt Jena