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Abmahnung droht: Fehlende Angaben auf Webseite

Fehlen Pflichtangaben oder sind diese fehlerhaft, so drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Fehlen Pflichtangaben oder sind diese fehlerhaft, so drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Teure Falle: So schnell kassiert man im Internet eine Abmahnung wegen fehlender Angaben auf der eigenen geschäftlichen Webseite. Das sollten Sie unbedingt beachten.

Jena. Das Internet hat einen riesigen Markt hervorgebracht. Die digitale Branche boomt und diverse Unternehmen konnten sich erfolgreich in ihrem jeweiligen Segment positionieren. Der Einstieg ist selbst für Soloselbstständige realisierbar, da bei vielen Geschäftsmodellen kaum Investitionskosten anfallen.

Doch nur weil eine Website heutzutage schnell erstellt ist, bedeutet das nicht, dass das Geschäft im Internet risikofrei ist. Leider gibt es Abmahnanwälte, die nur darauf warten, dass unerfahrene Unternehmer einen Fehler machen.



Schutz davor bieten spezielle Versicherungen für den IT-Bereich, die jedem gewerblichen oder freiberuflich Tätigen im Internet dringend zu empfehlen sind.

Im Folgenden zeigen wir anhand einiger Beispiele, wie schnell man gegen etwas verstößt, auf das Abmahnanwälte oder aggressive Konkurrenten lauern. Wer seine Hausaufgaben erledigt, minimiert sein Risiko für Strafen auf jeden Fall erheblich.

Ohne Impressum geht nichts

Wer eine Website ins Netz stellt, muss dafür sorgen, dass eine verantwortliche Person bezüglich der Inhalte genannt wird. Dies ergibt sich aus § 5 des Telemediengesetzes und gilt auch für Seiten, die nicht im geschäftlichen Kontext eröffnet wurden.

Es ist ratsam, das Impressum mit einem Generator zu erstellen, um keine wichtigen Angaben zu vergessen. Hier hat sich die kostenlose Lösung von e-recht24.de etabliert. Die Seite, auf der das Impressum veröffentlicht wird, sollte auch mit dem Begriff „Impressum“ verlinkt werden und sichtbar auf der Startseite eingebunden sein.

Manch einer möchte nicht, dass man seinen Namen im Internet findet und bindet daher das Impressum als Bilddatei ein. Das ist grundsätzlich nicht verboten, aber wenn das Bild aus technischen Gründen nicht ausgespielt werden kann, hat man schnell ein Problem.

Möchte man, dass das Impressum nicht im Google-Index erscheint, muss man die Seite daher auf „no-index“ setzen und somit der Suchmaschine erklären, dass sie diese Seite nicht in ihre Datenbank aufnehmen soll.

Kostenlose Bilder können richtig teuer sein

Um eine Website visuell wirken zu lassen, sind Bilder ein wichtiges Werkzeug. Doch leider muss man bei manchen Bilddatenbanken, wie z.B. Shutterstock, schon ordentlich in die Tasche greifen, um sich ausreichend Bildmaterial zu sichern – besonders wenn man ein Magazin oder Blog betreibt und ständig neue Bilder benötigt.

Schnell schaut man sich daher nach kostenlosen Bildern um. Doch das kann richtig riskant sein. Es gibt zwar viele Copyright-freie Bilder-Plattformen, aber man kann sich nicht sicher sein, dass die Personen, welche die Bilder dort hochgeladen haben, auch wirklich die Rechte daran besaßen. Manchmal sieht man Menschen auf den Bildern oder Marken. Dies kann gegen Persönlichkeits- oder Markenrechte verstoßen.

Viele Portale fordern auch, dass ein Quellennachweis integriert wird, wenn man kostenlose Bilder verlinkt. Erfolgt dies nicht, drohen empfindliche Strafen. Es ist auch gar nicht so schwierig, ein Bild zu finden, da man über eine Rückwärtssuche das Web nach bestimmten Bilddateien durchsuchen kann – genau das Machen manche Abmahnanwälte den ganzen Tag.

Mangelhafter Datenschutz und falsche Versprechungen

Seit dem Inkrafttreten der neuen DSGVO im Mai 2018 haben fast alle Websites ein Cookie-Banner implementiert und ihre Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand gebracht. Wirklich konform sind sie damit aber noch nicht. Häufig gibt es keinen guten Umgang mit Kundendaten oder technische Dinge (z.B. die Deaktivierung des Trackings) werden nicht gut umgesetzt.

Ebenfalls problematisch ist es mit dem Wording auf der Website. Wer sich selbst als „Nummer 1“ bezeichnet oder vom „beliebtesten Service“ spricht, verstößt ggf. gegen das Lauterkeitsrecht und kann von der Konkurrenz abgemahnt werden.

Sowohl Verstöße gegen den Datenschutz als auch zu blumige Versprechungen auf der Website können jeweils hohe Strafen nach sich ziehen, die ein Unternehmen schnell in Bedrängnis bringen können.

Fazit: Lieber vorsichtig sein und absichern!

Abschließend lässt sich festhalten, dass so viele Fallstricke im Netz lauern, dass Unternehmer lieber vorsichtig agieren sollten. Der Abschluss einer auf IT-Belange spezialisierten Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall ratsam.

Genauso wichtig ist es aber, schon vorsorglich so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten. Denn wenn man ständig Schadensfälle produziert, wird schnell die Prämie für eine solche Versicherung in die Höhe schießen.

Text: Susann Schmidt