Skip to main content

Statistik veröffentlicht

In Thüringen 2020 weniger Verurteilungen

2020 wurden in Thüringen etwas weniger Straftaten abgeurteilt als im Jahr 2019.
2020 wurden in Thüringen etwas weniger Straftaten abgeurteilt als im Jahr 2019.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
Teilen auf

Rückgang um 3,9 Prozent: Im Freistaat Thüringen gab es 2020 weniger Verurteilungen für Straftaten im Vergleich zum Vorjahr.

Erfurt. Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik standen im Jahr 2020 insgesamt 22.670 Personen wegen einer oder mehrerer Straftaten oder Vergehen vor einem der Thüringer Gerichte.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) mitteilt, wurden 17.904 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, d.h. gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt.

Rückgang der Verurteilungen um 3,9 Prozent

Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Verurteilten um 3,9 Prozent zurück. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, ist.



In weiteren 683 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4.068 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen 15 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.

Die Verurteilungsquote lag mit 79,0 Prozent geringfügig unter der des Vorjahres (2019: 78,3 Prozent). Die Verurteilungsquote der Jugendlichen (47,8 Prozent) und die der Heranwachsenden (68,7 Prozent) lagen deutlich unter der, der Erwachsenen (81,6 Prozent).

Ausländerkriminalität gestiegen

15,1 Prozent der Verurteilten hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit, das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Der Anteil an den Verurteilten insgesamt war damit so hoch wie noch nie in Thüringen.



Die meisten Verurteilten (13.367 Personen) haben gegen das Strafgesetzbuch (-4,7 Prozent) und 4.537 Personen gegen andere Bundes- und Landesgesetze (-1,4 Prozent) verstoßen.

Straftaten im Straßenverkehr an der Spitze

Die meisten Verurteilungen wurden mit 23,8 Prozent wegen Straftaten im Straßenverkehr sowie mit 22,3 Prozent wegen Straftaten nach den sogenannten „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikten“ (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) ausgesprochen.

 

Die Verurteilungen nach anderen Bundes- und Landesgesetzen basierten hauptsächlich auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem 2162 Personen im Jahr 2020 schuldig gesprochen wurden.

Quelle: TLS