Bedingungen für weiteren Anspruch

Arbeitsamt Jena: Kindergeld auch über 18 Jahre

Arbeitsamt Jena informiert: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Arbeitsamt Jena informiert: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Foto: Agentur für Arbeit Jena
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Kindergeld nach der Schule: Die Agentur für Arbeit Jena weist darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch für über 18-jährige Anspruch auf Kindergeld besteht.

Jena. Das aktuelle Schuljahr geht langsam zu Ende. Viele Eltern sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.



Zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.

Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.

Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Die Familienkasse hält ein umfangreiches Online-Angebot unter www.familienkasse.de vor. Dort können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.

Quelle: Agentur für Arbeit Jena