Auch an Haltestellen

Bus und Bahn in Jena: Nur noch mit FFP2-Maske

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt die verschärfte Maskenpflicht (FFP2) für Bus und Bahn. OP-Maske oder selbstgenähter Mund-Nasenschutz sind ab sofort tabu.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt die verschärfte Maskenpflicht (FFP2) für Bus und Bahn. OP-Maske oder selbstgenähter Mund-Nasenschutz sind ab sofort tabu.
Foto: Ben Baumgarten
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In den Bussen und Bahnen des Jenaer Nahverkehrs reicht die OP-Maske nicht mehr aus. Mitfahrt nur noch mit FFP2-Maske. Dies gilt auch an Haltestellen.

Jena. Die neue bundesweite Notbremse (Infektionsschutzgesetz verabschiedet am Donnerstag, 22. April 2021, gültig seit Samstag, 24. April) bringt eine Verschärfung der Regeln auch für den öffentlichen Nahverkehr mit sich.

Mitfahrt nur noch mit FFP2-Maske

Demnach müssen alle Fahrgäste in den Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen in Jena und im Landkreis eine Atemschutzmaske tragen.


Im angepassten Infektionsschutzgesetz heißt es dazu konkret:

„Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder Fernverkehr [...] besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).“

Das bedeutet: Wer zukünftig mit dem Bus oder der Bahn unterwegs ist, muss mit einer FFP2- oder KN95-Maske ausgestattet sein.

Quelle: Jenaer Nahverkehr