Wer in Jena öffentliche Verkehrsmittel nutzen will, muss seit Dienstag bis auf Weiteres eine medizinische Schutzmaske tragen.
Jena. Laut der neuen Thüringer Corona-Verordnung gilt ab sofort in Bussen und Bahnen für Personen ab 15 Jahren die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Damit sind die bisher weit verbreiteten alternativen Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields) nicht mehr erlaubt!
Zulässig sind:
- OP-Masken des Typs ll oder ll R mit CE-Kennzeichnung
- FFP 2- und FFP 3-Masken (ohne Ausatemventil)
- Mund-Nasen-Bedeckungen des Standards KN95 oder N95 (ohne Ausatemventil)
Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet.
Text: Jana Baumgarten