Beschränkungen im Überblick

Corona-Gipfel: Härtere Regeln beschlossen

Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend die neuen Corona-Maßnahmen bekannt (Screenshot der Pressekonferenz).
Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend die neuen Corona-Maßnahmen bekannt (Screenshot der Pressekonferenz).
Foto: Screenshot/bundesregierung.de
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Lockdown-Verlängerung, Homeoffice und Maskenpflicht: Kanzlerin und die Länderchefs beschließen erneute Verschärfung der Corona-Regeln.

Berlin/Jena. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Dienstag bei einem vorgezogenen Krisengipfel auf erneute Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt.

Lockdown erneut verlängert

Der Lockdown wird vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die bisherigen Einschränkungen haben bis dahin weiter Bestand.

Gaststätten, Friseurgeschäfte, Freizeiteinrichtungen sowie weite Teile des Einzelhandels bleiben zu. Auch Schulen und Kitas sind weiterhin geschlossen.



Maskenpflicht verschärft


Verpflichtend eingeführt wird das Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr sowie in Geschäften. Mit medizinischen Masken sind hellblauen chirurgischen OP-Masken und KN95/FFP2-Masken gemeint.

Selbst genähte Stoffmasken, Schals und ähnliches sind damit in Bus- und Bahn sowie beim Einkaufen nicht mehr zulässig.

Schulen und Kitas bleiben zu

Die Schulen bleiben grundsätzlich bis zum 14. Februar geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Homeoffice-Regel verschärft

Arbeitgeber müssen den Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen.

Dort wo kein Homeoffice möglich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, wird während der Arbeit das Tragen medizinischer Masken zur Pflicht.

Arbeitgeber sollen Arbeitszeiten flexibel gestalten, um die Stoßzeiten des Berufsverkehrs zu entzerren.



Hier die Beschlüsse im Detail:

Lockdown
Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021. Geltenden Beschlüsse von Bund und Ländern sollen fortgesetzt werden.

Kontakte
Kontaktbeschränkungen werden nicht noch weiter verschärft. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

► Schulen und Kindergärten:
Schulen und Kitas bleiben grundsätzlich bis 14. Februar geschlossen. Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.

Bus- und Bahn:
Das Tragen medizinischer Masken (OP- und KN95/FFP2-Masken) wird zur Pflicht.

Homeoffice:
Arbeitgeber werden verpflichtet, überall Homeoffice zu ermöglichen, wo es möglich ist.

Einkaufen:
Das Tragen medizinischer Masken (OP- und KN95/FFP2-Masken) wird in Geschäften zur Pflicht.

Friseure:
Bleiben mindestens bis zum 14. Februar geschlossen.

Alten und Pflegeheime:
FFP2-Masken werden bei Kontakt mit den Bewohnern für Personal zur Pflicht. Mitarbeiter und Besucher sollen konsequent getestet werden.

► Gottesdienste:
Besuch der Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleibt weiterhin erlaubt. Voraussetzungen: Maskenpflicht, Mindestabstand (1,5 Meter), Gesangsverbot.

Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen.

Ausgangssperre:
Keine Verschärfung und keine bundesweit einheitlichen Regelung zu Ausgangssperren.

Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier (PDF, nicht barrierefrei) einsehen.

Text: Jana Baumgarten
Quelle: Bundesregierung