Die bisherige Kindernotbetreuung wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Januar fortgesetzt. Das gilt dazu in Jena.
Jena. Zur Notbetreuung von Kindern liegen nun detaillierte Informationen vor. Die Träger der Einrichtungen sind informiert und setzen diese Regelungen um.
Dazu müssen beide Voraussetzungen erfüllt werden:
Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.
Das Formular zum Antrag auf Notbetreuung finden Sie unter http://jena.de/corona -> Formulare/Downloads oder direkt hier: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf
Quelle: Stadt Jena