Bollerwagentouren erlaubt!

Vatertag und Corona: Das sind die Regeln für Jena

Was ist erlaubt und was nicht?
Was ist erlaubt und was nicht?
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Männertag, Vatertag oder Herrentag: In diesem Jahr gelten zu Himmelfahrt überall strenge Regeln, so auch in Jena. Was ist in Corona-Zeiten erlaubt?

Jena. Gemeinsam mit Freunden eine Wandertour oder eine Bootsfahrt über die Saale, so sah in den vergangenen Jahren in Jena vor allem bei der Männer-Welt oft die Himmelfahrt aus.

Auch entwickelte sich in den letzten Jahren der Trend, dass Familien den freien Tag gern für Ausflüge nutzen.

Das Wetter passt, die Meteorologen sagen für Jena strahlenden Sonnenschein bei angenehmen 20 Grad voraus.



Doch in diesem Jahr ist, wie so vieles, auch der Vatertag etwas anders. Mittlerweile sind zwar einige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert worden.

Aber wie überall im Land gilt weiter: Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Jedoch verliert man in dem Wirrwarr der Bestimmungen leicht den Überblick.

Wir listen auf, was laut Thüringer Verordnung zu Himmelfahrt in Jena und dem Freistaat erlaubt ist und was nicht.

Das ist erlaubt:

  • Himmelfahrts-Wanderungen

Erlaubt: Wanderungen mit den im gleichen Haushalt oder maximal einem weiteren Haushalt lebenden Personen. Allerdings ist hier der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Nicht erlaubt: In größeren Gruppen unterwegs zu sein, ist in diesem Jahr nicht möglich.

  • Alkohol und Bollerwagentouren

Erlaubt: Der Genuss von Alkohol und das Mitführen eines Bollerwagens wird während der Himmelfahrts-Wanderungen erlaubt sein.

  • Restaurants, Kneipen, Biergärten

Erlaubt: Restaurants, Kneipen und Biergärten sind wieder offen, jedoch nur unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Das heißt, dass auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss und nur Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Tisch sitzen dürfen. Besucher müssen zudem registriert werden.

  • Grillen an öffentlichen Orten

Erlaubt: Das Grillen an öffentlichen Orten, wie der Saaleaue oder dem Paradiespark, ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern mit den Mitgliedern von maximal zwei Haushalten erlaubt.

Nicht erlaubt: Das Grillen in Waldgebieten oder deren unmittelbarer Nähe ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit nicht erlaubt.

  • Private Feiern

Erlaubt: Private Feiern in Gärten sind mit Mitgliedern von maximal zwei Haushalten erlaubt.

  • Boots- und Kanuausflüge auf der Saale

Erlaubt: Boots- und Kanuausflüge sind unter Einhaltung der jeweiligen Hygiene-Konzepte wieder möglich.

  • Reisen in andere Bundesländer

Erlaubt: Reisen in andere Bundesländer sind zu familiären Zwecken erlaubt.

Gleichwohl macht die Stadtverwaltung deutlich, dass die Polizei auch am morgigen Feiertag Kontrollen durchführen wird. Eine Sonderbehandlung, nur weil Männertag sei, wird es laut Stadt nicht geben.

Text: Johannes Pfuch