Uniklinikum Jena

COVID-19-Erkrankung: Haut kann beteiligt sein

Prof. Peter Elsner leitet die Klinik für Hauterkrankungen am Uniklinikum Jena.
Prof. Peter Elsner leitet die Klinik für Hauterkrankungen am Uniklinikum Jena.
Foto: Uniklinikum Jena
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„Die Haut kann bei der COVID-19-Erkrankung beteiligt sein“. Hauterscheinungen bei bis zu 20 Prozent der stationären Corona-Patienten.

Jena. Husten, Schnupfen, Fieber – diese Symptome einer Erkrankung mit dem Virus COVID-19 sind inzwischen bekannt. Bei etwa zwei Prozent der Erkrankten kann meist zeitverzögert eine Lungenentzündung auftreten. Ein weiteres typisches Symptom ist ein nicht selten bei Erkrankungsbeginn auftretender Geschmacks- und Geruchsverlust.

„Vielfach unbekannt ist jedoch, dass im Rahmen der Erkrankung auch Hauterkrankungen auftreten können“, so Prof. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hauterkrankungen am Universitätsklinikum Jena (UKJ).

Berichte aus den schwerbetroffenen Ländern wie China, Italien oder Spanien zeigten, dass bis zu 20 Prozent der wegen COVID-19 stationär behandelten Patienten Hauterscheinungen aufweisen. „Dies waren vor allem ein Ausschlag mit Rötungen und Knötchen, eine generalisierte Nesselsucht und Bläschen wie bei Windpocken“, so Prof. Elsner.

Ob es sich dabei um spezifische Zeichen der COVID-19-Infektion oder möglicherweise um Medikamenten-Nebenwirkungen handele, sei jedoch noch unklar, so der Klinikdirektor.



„Einige Patienten mit schweren Verläufen können auch Hautblutungen, Gefäßverschlüsse an Fingern und Zehen oder eine marmorierte Hautverfärbung entwickeln, was auf eine Beteiligung kleiner Gefäße und deren Verschluss hinweisen kann.“

Da diese Gefäßveränderungen nicht nur an der Haut, sondern auch an der Lunge beschrieben wurden, könnten Hautveränderungen bei der COVID-19-Infektion wichtige Hinweise auf Komplikationen interner Organe geben.

Prof. Elsner betont: „Beim Auftreten von Hautveränderungen im Verlaufe einer COVID-19-Infektion sollte daher ein Dermatologe zur diagnostischen Beurteilung hinzugezogen werden und gegebenenfalls eine feingewebliche Befundsicherung erfolgen.“

Text: Anne Curth/UKJ