Auch auf Arbeitsstätten

Nun offiziell: Masken-Pflicht in Jena

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Jena ist per Erlass nun offiziell.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Jena ist per Erlass nun offiziell.
Foto: Ben Baumgarten
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Die Stadt Jena führt mit einer neuen Allgemeinverfügung stufenweise die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein. Erweiterung auch auf Arbeitsstätten.

Jena. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung (Donnerstag, 02.04.) gilt diese Verpflichtung, wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder erbringt, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist.

Dies sind bspw. Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie und der Logopädie oder Dienstleistungen der Optiker und Hörgeräteakustiker.

Bus, Bahn, Taxi und Supermarkt

Ab dem 06.04. gilt die Pflicht bei der Nutzung des ÖPNV (inklusive Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen.

Maskenpflicht auch auf Arbeitsstätten

Die letzte Stufe gilt ab 10.04. bzw. 14.04. (aufgrund Schließung der Unternehmen und Einrichtungen am Karfreitag, dann ab Dienstag nach Ostern). Dann ist auch an der Arbeitsstätte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 m sichergestellt ist.

Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Neben dem selbstgenähten Mund-Nasen-Schutz sind auch Schals, Tücher, Buffs und Stoffzuschnitte aus Bettlaken oder anderen dichtgewebten Baumwollstoffen (waschbar bei 90 Grad) möglich.

Regelungen in Kitas und für Kinder unter 6 Jahren

Erzieher und Kinder, die sich gerade in den Gruppen der Kita-Notbetreuung befinden, sind von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen.

Eltern, die ihre Kinder aus den Gruppen abholen, müssen bei Betreten der Räumlichkeiten der Kitas einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Generell sind Kinder unter 6 Jahren vom verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen.

Stadt nimmt keine Bestellungen für Masken entgegen

Wir bitten, von E-Mails und Anrufen an die Stadtverwaltung zur Bestellung von Masken abzusehen. Vor allem in den sozialen Medien sind bereits zahlreiche Initiativen entstanden, die größere Mengen von Masken herstellen und verteilen.

Bitte denken Sie dabei auch an die, die möglicherweise keinen Zugang zu den sozialen Medien haben.

Die neue Verfügung können Sie hier abrufen: Verfügung der Stadt Jena vom 31.03.2020

Quelle: Stadt Jena