Nur geimpft oder genesen: Auch die Arbeitsagentur Jena führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein. Persönliche Arbeitslosmeldung für alle weiterhin möglich.
Jena. Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung wahrnehmen.
Arbeitslosmeldung weiter möglich
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Nach wie vor können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigt werden.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices
In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Die Arbeitsagentur Jena ist erreichbar unter: 03641 379 999 oder 0800 4 5555 00.
Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de
Quelle: Agentur für Arbeit Jena