Schwerin & Weise Partnerschaft

Scheidungsrecht


Scheidungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht. Dabei haben wir das Glück, Ihnen sowohl die Betreuung durch eine im Familienrecht erfahrene Rechtsanwältin als auch einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt anbieten zu können.

Herr Schwerin ist seit Ende 2014 Fachanwalt für Familienrecht und betreut ehrenamtlich die Kontaktstelle des ISUV / VDU e.V. in Jena (www.isuv.de). Insbesondere werden über den ISUV Vorträge und Beratungsstunden im Bereich Familienrecht angeboten. Herr Schwerin ist Kontaktanwalt des ISUV.

Frau Schwerin ist bereits seit dem Jahr 2007 in einer Kanzlei tätig und seit 2008 als Rechtsanwältin zugelassen und kann daher auf eine entsprechende Erfahrung – insbesondere auch im Familienrecht – zurückgreifen. Seit Juni 2016 ist Frau Schwerin auch zertifizierter Verfahrensbeistand und vertritt vor allem in Sorgerechts- und Umgangsverfahren minderjährige Kinder vor dem Familiengericht.

Die Kanzlei hilft Ihnen weiter in den folgenden Problemfeldern

  • Wie verhalte ich mich (richtig) bei Trennung oder Scheidung?Hausrat, Wohnung/Haus, Vermögens- und Schuldenaufteilung, Kindes- und Ehegatten- bzw. Partnerunterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Aufteilung der Rentenansprüche usw.Das Ziel ist eine faire, einvernehmliche und kostengünstige Regelung.
  • Unterhaltsanspruch Minderjähriger, Volljähriger, Azubis und Studenten.Aktuelle Grundsätze des Minderjährigen- und Volljährigenunterhaltes.Was muss ich an minderjährige, was an volljährige Kinder zahlen – auch wenn sie sich in Ausbildung oder im Studium befinden? Welche Einkünfte müssen sie sich anrechnen lassen? Gibt es ein Recht auf eine zweite Ausbildung? Wann wurde der Kindesunterhalt berechnet – ist er in der Unterhaltshöhe noch aktuell? Welche Rechte und Pflichten haben Unterhaltsempfänger und Unterhaltsleistende?
  • Unterhalt für Getrenntlebende, Geschiedene sowie Ex-Partner/innen und ElternunterhaltBei einer Trennung steht häufig einem der Ehepartner Unterhalt zu; dieser wird als Trennungsunterhalt bezeichnet. Grundgedanke hierbei ist, dass keiner der Eheleute im ersten Jahr der Trennung seine bisherige Lebenssituation ändern muss. Danach und auch nach der Scheidung stellt sich die Situation völlig anders dar: Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, sodass grundsätzlich ab dem dritten Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils einsetzt. Sind aus einer ehemaligen Partnerschaft gemeinsame Kinder hervorgegangen endet der Unterhaltsanspruch für den das Kind betreuenden Ex-Partner (nicht für das Kind) bereits mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.Der wichtigste Aspekt bei der Berechnung des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts ist die Ermittlung des heranzuziehenden Einkommens, denn hier werden in der Regel Zu- und Abschläge vorgenommen.Wie wird der Trennungs-, nacheheliche sowie Partnerunterhalt berechnet (Beispiele zur Berechnung des Unterhalts werden vorgestellt)? Welche Auskünfte muss ich hierzu geben bzw. erhalten? Wie hoch ist der Selbstbehalt? Wie lange muss ich Unterhalt zahlen/wie lange erhalte ich ihn?
  • Mein Geld, mein Haus, mein Auto – aber deine Schulden (und andere Halbwahrheiten)Wie werden Schulden und Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt – Zugewinnausgleich
  • Das Umgangsrecht sowie das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht