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Tipps für Verbraucher

Fünf Fragen zur Vogelgrippe in Thüringen

Vogelgrippe: Seit Ende Januar 2017 gilt in Thüringen eine Stallpflicht für Geflügel.
Vogelgrippe: Seit Ende Januar 2017 gilt in Thüringen eine Stallpflicht für Geflügel.
Foto: Domaris/pixelio.de
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In Thüringen gilt aufgrund der Vogelgrippe seit Ende Januar 2017 eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände. Die Verbraucherzentrale Thüringen beantwortet fünf häufige Verbraucherfragen zum Thema.

Kann ich mich damit anstecken?

Laut dem Robert-Koch-Institut sind bislang keine Fälle bekannt, bei denen sich Menschen mit Influenza A (dem H5N8-Virus) angesteckt haben. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht nicht davon aus, dass sich Verbraucher über Lebensmittel damit anstecken können. Geflügelzüchter, die täglich in Kontakt mit den Tieren stehen, haben jedoch ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.

Wie kann ich erkennen, woher das Fleisch kommt?

Geflügelfleisch, das in Deutschland geschlachtet und zerlegt wurde, ist mit der Nummer des Schlacht- oder Zerlegebetriebs gekennzeichnet. Es gibt zudem ein freiwilliges Herkunftssicherungssystem, das durch „D/D/D“ gekennzeichnet ist.

Das bedeutet, dass das Tier in Deutschland geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Mehr Informationen liefert der Einkaufsführer zu Huhn- und Putenprodukten: www.vzth.de/huhn-und-pute-qualitaet 

Worauf sollte ich generell beim Zubereiten von Geflügel achten?

Verbraucher sollten die üblichen Hygieneregeln einhalten, wenn sie mit Hähnchen, Pute oder anderen Geflügelarten kochen. Dazu gehört z. B.: 

- rohes Geflügel getrennt von anderen Lebensmittel zubereiten bzw. lagern

- Küchengeräte und Tische nach dem Zubereiten mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen, Verpackung gleich wegwerfen und den Wischlappen austauschen

- Essen gründlich durchgaren

Wie ist es mit Hühnereiern? Gibt es deshalb eine andere Kennzeichnung?

Rohe Eierspeisen, wie z. B. Tiramisu, sollten Verbraucher eher meiden. Bei Frühstücksei gilt: solange kochen, bis Eiweiß und -gelb fest sind. Wenn Hühner länger als zwölf Wochen im Stall bleiben müssen, dann dürfen die Eier nicht mehr als Freiland-Eier gekennzeichnet werden. Freilandhaltung erkennen Verbraucher an der Ziffer 1 des aufgedruckten Codes. 

Wie sieht es derzeit in Thüringen aus?

Laut dem Thüringer Gesundheitsministerium gibt es mehr als ein 30 Fälle von Vogelgrippe. Seit dem 30. Januar 2017 gilt deshalb eine landesweite Stallpflicht für Geflügel.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher am Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung informieren. Es ist jeden Dienstag von 9-12 und 13-16 Uhr unter 0361-555 14 27 erreichbar.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen